Klage abgewiesen: Die beiden katalanischen Politiker Carles Puigdemont und Antoni Comín müssen weiter auf ihren Amtsantritt im EU-Parlament warten.
Carles Puigdemont
Puigdemont im April. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Carles Puigdemont kann seinen Sitz im EU-Parlament nicht einnehmen.
  • 2019 wurde der Katalane in dieses Mandat gewählt.
  • Betroffen ist ebenfalls sein Kollege Antoni Comín.

Die 2019 ins EU-Parlament gewählten katalanischen Politiker Carles Puigdemont und Antoni Comín können ihre Mandate weiterhin nicht antreten.

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) wies am Mittwoch in Luxemburg eine hiergegen gerichtete Klage als unzulässig ab. Das Parlament sei bei seinen Entscheidungen an die Vorgaben aus Spanien gebunden gewesen.

Puigdemont war Vorsitzender der Partei Junts per Catalunya (Zusammen für Katalonien) und einer der führenden Köpfe beim umstrittenen Referendum Kataloniens über eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017. Die spanische Justiz will den 59-Jährigen wegen «Aufruhrs» und der «Veruntreuung öffentlicher Gelder» vor Gericht stellen. Um dem zu entgehen, ging Puigdemont 2017 ins Exil nach Belgien.

Eid auf spanische Verfassung nicht möglich

Im Mai 2019 wurden Puigdemont und sein Parteikollege Comín in das EU-Parlament gewählt. Vor Antritt ihrer Mandate mussten sie jedoch nach spanischem Recht vor der Wahlkommission in Madrid einen Eid auf die spanische Verfassung ablegen. Dies war ihnen wegen der drohenden Inhaftierung nicht möglich.

Auf der von Madrid dem EU-Parlament übermittelten Liste der gewählten Abgeordneten waren Puigdemont und Comín daher nicht aufgeführt. Der damalige Präsident des EU-Parlaments, der Italiener Antonio Tajani, teilte den Katalanen daher mit, dass er sie nicht als künftige Mitglieder des EU-Parlaments behandeln könne.

EuG weist Klage in erster Instanz ab

Die dagegen gerichtete Klage wies nun das EuG in erster Instanz ab. Nach EU-Recht bestehe bei den Parlamentswahlen eine gewisse Gewaltenteilung zwischen dem Parlament und den Mitgliedsstaaten. Danach müsse sich das Parlament bei der Überprüfung der Mandate auf die Angaben der Mitgliedsstaaten stützen. Parlamentspräsident Tajani sei daher nicht befugt gewesen, die Gültigkeit des Ausschlusses der beiden Kandidaten zu überprüfen.

Letztlich habe Tajani gar keine anfechtbare eigene Entscheidung getroffen, befand das EuG. Die Klage sei daher unzulässig. Puigdemont und Comín können hiergegen noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

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