Vor dem Dresdner Oberlandesgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen deutschen Geschäftsmann wegen der Ausfuhr von Rüstungsgütern für russische Chemie- und Atomwaffenprogramme begonnen.
Oberlandesgericht in Dresden
Oberlandesgericht in Dresden - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Sächsischer Geschäftsmann soll gegen Kriegswaffenkontrollgesetz verstossen haben.
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Dem Mann werden ein Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Verstösse gegen das Aussenwirtschaftsgesetz vorgeworfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Geschäftsführer einer sächsischen Firma soll laut Anklage mit einem von einem russischen Geheimdienst betriebenen Tarnfirmennetz zusammengearbeitet haben.

Er soll die Lieferung einer Handschuharbeitsbox eines chinesischen Herstellers nach Russland vermittelt haben, die zur Herstellung chemischer Waffen dienen könne. Ausserdem soll er laut Anklage des Generalbundesanwalts in einem Fall gegen ein Verkaufsverbot verstossen und dabei für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt haben. Zehnmal soll er Waren an russische Spezialunternehmen exportiert haben, die an Waffenprogrammen oder an der dazugehörigen Raketentechnologie arbeiten.

Dabei soll er gewusst haben, dass es sich um Güter handelte, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar seien und für die Entwicklung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen verwendet werden könnten, und dass er für die Ausfuhr eine Genehmigung gebraucht hätte, die er nicht hatte. Darum soll er unverfängliche Tarnempfänger angegeben haben. Insgesamt soll der Angeklagte Güter im Wert von einer Million Euro ausgeführt haben, heisst es in der Anklage.

Am Mittwoch wurde laut Sprecherin zunächst die Anklageschrift verlesen. Danach habe sich der Angeklagte selbst geäussert, aber noch nicht konkret zu den einzelnen Vorwürden. Er habe den Eindruck geweckt, erklären zu wollen, dass er alles richtig machen wollte, sagte sie. Dazu habe er sich ausführlich zu seiner persönlichen Entwicklung geäussert, etwa zu seinem Studium und seiner Ehe mit einer Frau, die er in Russland kennengelernt habe. Das Gericht setzte für den Prozess vorerst Termine bis Mitte Juli an.

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