Parlament behandelte Bilateralen I und II in wenigen Monaten
Die Bilateralen I und II verabschiedete das Parlament bereits wenige Monate nach dem Erhalt der Botschaft durch den Bundesrat. Die Verträge fanden in beiden Ratskammern breite Unterstützung.

Kurz vor den Sommerferien 1999 verabschiedete der Bundesrat am 23. Juni die definitive Botschaft zu sieben bilateralen Abkommen mit der EU. Das Paket beinhaltete die Verträge über den Personen-, Land- und Luftverkehr, die Forschung, das Submissionswesen, Handelshemmnisse und Landwirtschaft und wurde später auch Bilaterale I genannt.
Die eidgenössischen Räte nahmen die Beratung der Verträge am 30. August in einer Sondersession auf. Der Nationalrat genehmigte die Bilateralen I nach einer elfstündigen Debatte. Am Tag danach hiess der Ständerat nach knapp vier Stunden mit 40 zu 0 Stimmen die Abkommen gut.
Danach startete die Beratung der innerstaatlichen Umsetzung. Die einzelnen Gesetzesanpassungen sowie die flankierenden Massnahmen wurden in der Sondersession, die eine Woche dauerte, nicht zu Ende diskutiert. In der darauffolgenden Herbstsession einigten sich die eidgenössischen Räte über die noch zu diskutierenden Punkte.
Am 8. Oktober waren die Bilateralen I vom Parlament beschlossene Sache. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung der sieben Abkommen mit der EU wurde im Nationalrat mit 183 zu 11 Stimmen gutgeheissen, im Ständerat gar mit 45 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme.
Das zweite Vertragspaket wurde am 1. Oktober 2004 vom Bundesrat an das Parlament verabschiedet. Die sogenannten Bilateralen II regeln etwa die Teilnahme der Schweiz an Schengen und Dublin.
Das Parlament nahm die Beratung des Pakets von acht Abkommen in der Wintersession auf. In derselben Session waren die Bilateralen II unter Dach und Fach. Am 17. Dezember stimmten die eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung den einzelnen Abkommen zu – im Nationalrat jeweils mit grosser Mehrheit und im Ständerat stets ohne Gegenstimme.










