Freier Freitag frustriert Teilzeitangestellte
Der heutige Tag der Arbeit fällt auf einen Freitag. Angestellte mit Teilzeitpensen jammern.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Freitag ist für viele Teilzeitangestellte bereits ein fixer freier Tag.
- Dies könne bei Feiertagen zu Frustration führen, meldet Angestellte Schweiz.
- Der Verein Pro Teilzeit warnt vor einer Ungleichbehandlung mit Vollzeitangestellten.
Der neue Monat beginnt für viele Schweizerinnen und Schweizer mit einem verlängerten Wochenende. Denn: Der diesjährige Tag der Arbeit ist vielerorts frei und fällt auf einen Freitag. Etwa in den Kantonen Zürich, Thurgau oder Tessin bleiben die Büros leer.
Viele Angestellte zucken da aber nur enttäuscht mit der Schulter.
Über ein Drittel der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeitet inzwischen Teilzeit. Viele von ihnen haben am Freitag ohnehin ihren fixen freien Tag. Manche jammern, vom Feiertag deshalb nicht profitieren zu können.
Vereinbarkeit spiele zentrale Rolle
Dem Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz ist das Problem bekannt.
Oft könnten Teilzeitmitarbeitende mit regelmässigen, festen Arbeitstagen keine Arbeitszeit aufschreiben, wenn ein Feiertag auf ihren arbeitsfreien Tag falle. Dies sagt Mediensprecherin Tanja Tanneberger zu Nau.ch. «Dies kann zu Frustration führen.»
Den verlorenen freien Tag bedauern die Teilzeitler aber nicht nur, weil sie sich auf die faule Haut legen wollen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie spiele eine zentrale Rolle, sagt Tanja Tanneberger. Viele Teilzeitmitarbeitende, insbesondere Frauen, reduzierten ihre Arbeitszeit aufgrund von Kinderbetreuung oder anderer Care-Arbeit. «Die Feiertagsproblematik kann dabei das Gefühl der Benachteiligung verstärken.»
Einzelne fixe Tage als Problem
Der Dachverband Pro Familia Schweiz bestätigt die Feststellungen. «Solche Wahrnehmungen entstehen vor allem dort, wo Arbeitszeitmodelle stark auf einzelne fixe freie Tage ausgerichtet sind.» Dies sagt Direktorin Eva-Maria Kaufmann Rochereau.
In der Teilzeitarbeit stehe für viele Erwerbstätige weniger der einzelne Feiertag im Vordergrund, sagt Kaufmann Rochereau. Wichtiger sein ihnen die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und weiteren Lebensbereichen.
Falle ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, entstehe daraus üblicherweise kein zusätzlicher Anspruch, sagt die Direktorin. Für die Zufriedenheit mit Teilzeitarbeit sei daher weniger die Frage der Kompensation einzelner Tage entscheidend. «Entscheidender ist die insgesamt transparente und gut planbare Gestaltung der Arbeitszeit.»
«Würde zu Unmut führen»
Der Verein Pro Teilzeit setzt sich dafür ein, dass Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte haben wie Vollzeitbeschäftigte.
«Der Sinn der Feiertage besteht darin, dass man dann nicht arbeiten muss und diese Tage feiern kann.» Dies stellt Barbara Rimml klar. Sie ist Projektleiterin des Vereins.
Etwa der erste August könne nur dann gefeiert werden. Feiertage fielen regelmässig auch auf Wochenenden. «Dann gibt es in der Regel auch für Vollzeitbeschäftigte kein Recht auf Nachbezug.»
Freie Feiertage zu kompensieren, würde laut dem Verein das System auf den Kopf stellen. «Dies würde zu Ungleichbehandlungen und somit zu Unmut zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten führen», sagt Rimml. Anders sehe es aus, falls die Feiertage an arbeitsfreien Tagen bei Vollzeitbeschäftigten kompensiert werden könnten.
Angestellte mit 100-Prozent-Pensen würden dies begrüssen. «Die gleiche Frustration kennen wir aber auch bei Vollzeitmitarbeitenden», sagt Tanja Tanneberger. «In Jahren, in welchen viele Feiertage auf für sie arbeitsfreie Wochenende fallen.»
Wertmethode und Zeitmethode
Arbeitgebende erfassen die Arbeitszeit von Teilzeitangestellten entweder mit der Wertmethode oder der Zeitmethode.
Bei der Wertmethode buchen die Teilzeitmitarbeitenden den Feiertag als «normalen» Arbeitstag multipliziert mit ihrem Arbeitspensum ab. Bei der Zeitmethode dürfen sie den Feiertag nur dann als Arbeitszeit abbuchen, wenn dieser auf einen ihrer fixen Arbeitstage fällt.

















