Die Stadt Stuttgart darf einer palästinensischen Organisation nicht verwehren, ihre Termine und Kontaktdaten auf der kommunalen Webseite zu veröffentlichen.
Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Auch antisemitische Auffassungen von Meinungsfreiheit geschützt.
Ad

Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag. Geklagt hatte der Verein Palästinakomitee Stuttgart, dem die Stadt vorwirft, antisemitische und antiisraelische Kampagnen der Organisation BDS zu unterstützen.

Darauf komme es aber nicht an, entschied das Gericht. Selbst antiisraelische und antisemitische Auffassungen seien von der Meinungsfreiheit geschützt. Die Grenze sei erst erreicht, wenn die «Meinungsäusserungen in Gefährdungslagen» umschlagen würden, urteilte das Stuttgarter Gericht.

Das Palästinakomitee hatte seit 2013 wie andere Vereine auch auf der Webseite der Stadt Kontaktdaten veröffentlichen und Veranstaltungen ankündigen dürfen. Nach Kritik vor allem der AFD-Fraktion im Gemeinderat, entzog die Stadt dem Verein 2018 das Recht dazu.

Nach Beschwerden des Vereins berief sich die Verwaltung auf eine Resolution des Bundestags von 2019, die Kommunen auffordert, Organisationen, die sich für einen Boykott Israels aussprechen, nicht mehr zu unterstützen.

Diese Resolution habe keine Gesetzeswirkung, entschied das Gericht nun. Auch ein entsprechendes Gesetz würde aber wohl dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit widersprechen. Gegen das Urteil können die Beteiligen Berufung beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtGesetz