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Oberlandesgericht München sieht in CSU-Maskenaffäre keine Bestechlichkeit

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Deutschland,

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in der CSU-Maskenaffäre den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüsslein und den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter von den zentralen Tatvorwürfen entlastet.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Politiker Nüsslein und Sauter bekommen Zugriff auf hohe Provisionen.

Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, teilte das OLG in am Donnerstag verkündeten Beschlüssen mit. Mit diesen gab das Gericht Beschwerden von Nüsslein, Sauter und einem mitbeschuldigten Unternehmer in wesentlichen Punkten Recht.

Nüsslein und Sauter waren an Maskengeschäften beteiligt, die Generalstaatsanwaltschaft nahm in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen die beiden CSU-Politiker auf. Dabei kam es am 3. Februar zu einer Razzia bei Nüsslein, ausserdem wurden bei ihm 660.000 Euro unter Arrest genommen. Bei Sauter kam es am 11. März zu einer Razzia, bei ihm wurden ausserdem einen Tag später 1,243 Millionen Euro unter Arrest genommen. Die Geldbeträge sollen die beiden Politiker für ihre Vermittlung bei Maskengeschäften kassiert haben.

Das OLG hob beide Arrestbeschlüsse auf und erklärte ausserdem die Razzia bei Sauter für nicht rechtens, auch ein Arrestbeschluss gegen den mitbeschuldigten Unternehmer wurde aufgehoben. Dass keine Korruption vorlag begründete das Gericht damit, dass der entsprechende Tatvorwurf voraussetze, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet oder versprochen werde. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Das Gericht erklärte dazu, dass «nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers» sich ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar mache, wenn er - wie in diesem Fall - lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutze, um Entscheidungen von ausserparlamentarischen Stellen wie Behörden und Ministerien zu beeinflussen.

Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers sei die Grundlage der Entscheidungen zu den erfolgreichen Beschwerden von Nüsslein und Sauter, hiess es. Noch offen ist, ob es nun noch zu einer Anklage gegen die beiden Politiker und damit zu einem Strafprozess kommt.

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