Nachrichtendienst des Bundes

Nachrichtendienst des Bundes: Schweizer wollen ihre Daten einsehen

Riccardo Schmidlin
Riccardo Schmidlin

Bern,

Wer beim Nachrichtendienst des Bundes wissen will, was über ihn gespeichert ist, braucht Geduld. Denn auch ohne neugierige Schweizer hat der NDB viel zu tun.

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Neugierige Schweizer wollen wissen, was der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) über sie weiss. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachrichtendienst des Bundes muss jedes Auskunftsgesuch einzeln prüfen.
  • Dafür werden mehrere Informationssysteme durchsucht und Treffer manuell abgeglichen.
  • Je nach Fall müssen Fachspezialisten beigezogen werden.
  • Eine Antwort innert 30 Tagen ist deshalb oft nicht möglich.

In seinem neusten Bericht schlägt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Alarm: Die Sicherheitslage verschlechtert sich weiter – und zwar an allen Fronten.

Die grösste Bedrohung für Europa sei Russland. Und von seiner hybriden Kriegsführung sei auch die Schweiz betroffen: Insbesondere durch Desinformation und Cyberangriffe.

Doch die Herausforderungen reichen weiter. Der NDB warnt auch vor Spionage, vor Störungen kritischer Infrastrukturen sowie vor terroristischer Bedrohung und Gewaltextremismus.

Kurz gesagt: In dieser angespannten Zeit hat ein Nachrichtendienst alle Hände voll zu tun.

Ist die Schweiz gut vor Cyberangriffen und Spionage geschützt?

Neben dieser anspruchsvollen Bedrohungslage nimmt der NDB eine weitere gesetzliche Aufgabe wahr: Immer wieder wollen Schweizerinnen und Schweizer wissen, welche Daten über sie gespeichert sind.

Denn jeder kann beim NDB ein Auskunftsgesuch einreichen – ohne Begründung. Eine Ausweiskopie genügt dafür.

Doch wer ein solches Gesuch stellt, muss derzeit häufig länger warten. Der NDB verschickt Schreiben, in denen er mitteilt, dass er die Frist von 30 Tagen nicht einhalten kann.

Die Begründung lautet: «Dies aufgrund der hohen Anzahl von zu bearbeitenden Auskunftsgesuchen, die der Nachrichtendienst des Bundes in den letzten Wochen und Monaten erhalten hat.»

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So vertröstet der Nachrichtendienst des Bundes neugierige Schweizer, dass es ein bisschen länger geht. - zvg

Die Zahlen wirken im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zunächst wenig spektakulär. Im vergangenen Jahr gingen 204 Gesuche ein. Im Vorjahr waren es 224.

Ein Rekordhoch stammt aus dem Jahr 2019 mit 847 Gesuchen.

Trotzdem bedeutet jedes einzelne Gesuch einen erheblichen Aufwand.

Der Grund: Der Nachrichtendienst des Bundes muss jeden Fall individuell prüfen.

Antwort dauert oft länger als 30 Tage

Der NDB erklärt gegenüber Nau.ch: «Der NDB gibt Auskunft, soweit das Gesetz es zulässt. Das beansprucht Ressourcen und je nach Auskunftsgesuch unterschiedlich viel Zeit.»

Eine Antwort innerhalb von 30 Tagen sei oft nicht möglich. Der NDB informiert die Gesuchstellenden dann über eine Fristverlängerung.

Denn ein Auskunftsgesuch ist kein einfacher Blick in eine zentrale Datenbank.

Das Gesetz sieht vier mögliche Antworten vor: Vollständige Auskunft, Einschränkung, Aufschub oder Verweigerung.

Bei einer vollständigen Auskunft erhält die betroffene Person alle Informationen, die der NDB über sie gespeichert hat. Oder sie erfährt, dass gar keine Daten vorhanden sind.

Bei einer Einschränkung werden nur Teile der Informationen offengelegt. Sensible Angaben – wie zum Beispiel Daten zu laufenden Verfahren, zu Quellen oder über Dritte – werden geschwärzt oder zurückgehalten.

Ein Aufschub bedeutet, dass der NDB die Informationen aufgrund von überwiegenden Geheimhaltungsinteressen vorerst nicht herausgibt.

Fallen die Geheimhaltungsinteressen später weg, wird die Auskunft grundsätzlich nachgeholt.

Nachrichtendienst des Bundes kann Dateneinsicht verweigern

Eine Verweigerung ist die strengste Variante. In diesem Fall erhält die betroffene Person keine Auskunft darüber, ob und welche Daten der NDB über sie gespeichert hat.

Eine solche Verweigerung kann verschiedene Gründe haben: Etwa den Schutz nachrichtendienstlicher Massnahmen, den Schutz von Quellen und Methoden oder überwiegende Interessen Dritter.

Kurz gesagt: Anhaltende Geheimhaltungsinteressen.

Auch wenn eine Auskunft die innere oder äussere Sicherheit gefährden würde, kann der NDB die Herausgabe verweigern.

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So sieht es aus, wenn der Nachrichtendienst des Bundes antwortet. - zvg

Wer mit der Antwort des NDB nicht einverstanden ist, kann beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eine Überprüfung verlangen. Zudem steht der Rechtsweg offen.

Zeit bei der Beantwortung der Gesuche beansprucht zum einen die technische Suche in den Informationssystemen des NDB.

Die Daten liegen nicht in einem einzigen, sondern in mehreren, vom Gesetz definierten Systemen. Das ermöglicht einerseits gezieltere Regelungen für die verschiedenen Arten von Daten.

Andererseits muss jedes einzelne System separat durchsucht werden.

Zum anderen braucht vor allem die Beurteilung der gefundenen Treffer Zeit. Der NDB muss sicherstellen, dass die Daten tatsächlich zur richtigen Person gehören.

Gerade bei häufigen Namen können zahlreiche Treffer auftauchen, die alle einzeln geprüft werden müssen.

Nachrichtendienst des Bundes muss jeden Treffer händisch überprüfen

«Der NDB überprüft jeden Treffer einzeln. So wird sichergestellt, dass die Daten zweifelsfrei der gesuchstellenden Person zugeordnet werden können», heisst es.

Ist die Zuordnung der Treffer erfolgt, geht es häufig um hochsensible Informationen. Die Beurteilung, ob eine vollständige Auskunft möglich ist, erfordert deshalb Fachwissen und eine sorgfältige Interessenabwägung.

Je nach Fall müssen zudem verschiedene Fachspezialisten beigezogen werden. Diese analysieren die Sicherheitslage der Schweiz und haben – wie der jüngste NDB-Bericht zeigt – alle Hände voll zu tun.

Erst danach dürfen Informationen herausgegeben werden.

Dabei müssen die Rechte der gesuchstellenden Person und die Geheimhaltungsinteressen gegeneinander abgewogen werden.

Hinzu kommt: «Die Bearbeitung von Auskunftsgesuchen erfolgt neben einer Vielzahl von anderen administrativen und operativen Aufgaben des NDB.»

Oder anders gesagt: Das Auskunftsrecht läuft neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Nachrichtendienstes.

Der NDB steht seit Jahren im Fokus verschiedener politischer Kreise.

Linke, Libertäre und mehrere NGOs kritisieren einen Ausbau der Überwachungskompetenzen. Sie warnen vor einem «Schnüffelstaat» und befürchten einen neuen Fichenskandal.

Skeptiker werfen Nachrichtendienst des Bundes «Datenhunger» vor

Eine NDB-skeptische NGO ist die Digitale Gesellschaft, die laut eigenen Angaben «gegen den massiven Ausbau der Datensammlung und Überwachung» kämpft.

Wenig überraschend begrüsst die Organisation die Auskunftsgesuche. Die lange Bearbeitungsdauer kritisiert die Digitale Gesellschaft jedoch. Aus ihrer Sicht könnte der NDB mit einer Umlagerung von Ressourcen schneller reagieren.

Co-Geschäftsleiterin Rahel Estermann sagt: «Das Auskunftsrecht ist zentrales Instrument zur individuellen und demokratischen Kontrolle der Überwachung. Es ist unabdingbar für eine demokratische Gesellschaft, dass es funktioniert.»

Sie betont zudem: «Durch den Datenhunger vieler Behörden und Unternehmen haben die Menschen zunehmend die Befürchtung, dass dies nicht mehr der Fall ist.»

Die Organisation verweist darauf, dass der NDB keine Personen wegen des Ausübens politischer Grundrechte überwachen dürfe.

Dennoch gäbe es immer wieder Einträge über politisch aktive Personen und Organisationen. Darunter etwa grüne Politiker oder die Menschenrechtsorganisation Public Eye.

Bloss: Ein Treffer beim NDB bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Person überwacht wird.

Nicht alle, die in NDB-Daten erscheinen, sind gefährlich

Der Nachrichtendienst hält fest: «Eine Verzeichnung im Geschäftsverwaltungssystem bedeutet nicht, dass der NDB eine gesuchstellende Person als Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit beurteilt und bearbeitet.»

Denn in den Systemen landen auch gewöhnliche Verwaltungsdaten.

Nau.ch macht ein Beispiel: Ein Politiker reicht einen Vorstoss ein, zu dessen Beantwortung der Bundesrat eine Einschätzung des NDB braucht.

Zur nachvollziehbaren Bearbeitung des Geschäfts – unter anderem auch für die Aufsicht – werden die dazugehörigen Daten gespeichert.

Stellt der Politiker später ein Auskunftsgesuch beim NDB, erscheint deshalb auch ein entsprechender Treffer im System.

Bundeshaus
Nur weil ein Politiker in den NDB-Akten erscheint, heisst das noch nicht, dass er auch als gefährliche Person angesehen wird. - keystone

Der Nachrichtendienst misst der Transparenz bei der Bearbeitung von Auskunftsgesuchen Bedeutung bei.

Der NDB erklärt: «Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage und gerade in einer direkten Demokratie ist das Vertrauen von Politik und Bevölkerung essenziell.»

Für einen Nachrichtendienst sei es naturgemäss schwierig, in gleichem Masse so transparent wie andere Behörden zu sein, erklärt er weiter.

Auch Erfolge blieben der Öffentlichkeit meist verborgen, weil er seine Quellen und Methoden schützen müsse.

Der Nachrichtendienst des Bundes hält fest: «Der NDB beschränkt die Auskunft nur soweit, wie das Gesetz es verlangt».

Nachrichtendienst des Bundes muss wegen «Mass-Voll» über die Bücher

Wie schwierig diese Balance ist, zeigt sich kürzlich an einem Fall. Der Verein «Mass-Voll» stellte 2022 ein Auskunftsgesuch.

Weil die Daten in verschiedenen Systemen liegen, fiel die Antwort des NDB je nach System unterschiedlich aus. Für einen Teil davon schob er die Auskunft auf.

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Der Nachrichtendienst des Bundes muss wegen «Mass-Voll» über die Bücher. Im Bild: «Mass-Voll»-Chef Nicolas Rimoldi. - keystone

Das Bundesverwaltungsgericht schützte diesen Aufschub 2025. Ende Juli 2026 hiess jedoch das Bundesgericht die Beschwerde des Vereins teilweise gut.

Der Nachrichtendienst des Bundes muss nun entweder die verlangte Auskunft erteilen oder neu und ausreichend begründen, weshalb er sie aufschiebt.

Der Nachrichtendienst sagt dazu gegenüber Nau.ch: «Der NDB wird das Urteil des Bundesgerichts umsetzen und entscheiden, ob er die Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt erteilen kann. Oder ob der Aufschub aus Geheimhaltungsinteressen weiterhin notwendig ist und dies dementsprechend ausreichend begründen.»

Der Fall wird damit neu beurteilt. Wie dieses Beispiel zeigt, kann ein solches Verfahren über mehrere Jahre andauern und verschiedene Instanzen involvieren.

Nachrichtendienst des Bundes soll mehr Kompetenzen erhalten

Angesichts der aktuellen Gefahrenlage befasst sich die Politik derzeit mit einer neuen Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG). Der Bundesrat will die Befugnisse des Nachrichtendienstes ausbauen.

Geplant sind zusätzliche Kompetenzen für die Informationsbeschaffung in den Bereichen Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, Cyberangriffen und Nonproliferation.

Unter Letzterem versteht man die Weiterverbreitung von nuklearen, biochemischen und chemischen Waffen und deren Trägersystemen.

Soll der NDB mehr Kompetenzen haben?

Gleichzeitig sollen die Kontrollmechanismen verstärkt werden.

Beschleunigen dürfte die Revision die Beantwortung der Auskunftsgesuche nicht. Denn die Individualprüfungen und Komplexität der Fälle bleiben bestehen.

Kommentare

User #3540 (nicht angemeldet)

Haudegen Rimoldi hats vorgemacht! Super! Aufrecht!

User #5053 (nicht angemeldet)

Dort lagern all meine Schandtaten und sicher mein Dickpic hehehe LOL

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