Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuGH) hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Tod des Anwalts Sergej Magnizki verurteilt.
Sergei Leonidowitsch Magnitski
Sergej Magnizki im Dezember 2006. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwalt war 2009 in russischer Untersuchungshaft gestorben.
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Magnizki sei in der Haft misshandelt worden, ihm sei zudem medizinische Hilfe verweigert worden, heisst es in dem Urteil vom Dienstag. Magnizki war 2009 in russischer Haft gestorben - nach offiziellen Angaben an Herzversagen.

Der 37-jährige Magnizki arbeitete für die Investment-Firma Hermitage Capital Management, gegen die in Steuersachen ermittelt wurde. Er war mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft. Sein Ersuchen um medizinische Betreuung wurde abgelehnt.

Zwar hätten die russischen Behörden «glaubhafte Gründe» für die Annahme gehabt, dass Magnizki in einen Steuerbetrug verwickelt gewesen sei, hiess es in dem Urteil. Die Verdachtsmomente hätten jedoch weder eine einjährige Untersuchungshaft noch deren Verlängerung gerechtfertigt.

Weiter kritisierte das Gericht, dass die Todesumstände Magnizkis nie sorgfältig untersucht worden seien. Zudem seien sein Prozess und seine Verurteilung posthum «an sich unangemessen». Der Gerichtshof verurteilte Russland zu einer Zahlung von umgerechnet 34.000 Euro an die Witwe und die Mutter Magnizkis.

In den USA ist ein Gesetz nach Magnizki benannt, auf dessen Grundlage bereits Sanktionen gegen Russland wegen Menschenrechtsverstössen verhängt wurden.

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