Kinder in Berner Rückkehrzentren dürfen nicht in Wohnung wechseln
Im Kanton Bern wird der Aufenthalt von Familien mit Kindern in Rückkehrzentren nicht auf sechs Monate befristet.

Der Grosse Rat hat eine Motion von Regula Bühlmann (Grüne) am Donnerstag mit 79 zu 60 Stimmen abgelehnt. Bühlmann und Mitunterzeichnende von SP, FDP und EVP verlangten, dass Familien mit Kindern nach maximal einem halben Jahr in eine Privatunterkunft wechseln dürfen. Sie verwiesen unter anderem auf eine Studie des Marie-Meierhofer-Instituts für das Kind, welche die Lebensumstände von Kindern in Rückkehrzentren als gesundheitsgefährdend einstuft.
Der Regierungsrat und die Ratsmehrheit argumentierten, aus der Studie ergäben sich keine zwingenden rechtlichen Konsequenzen für den Kanton Bern. Zudem sei eine generelle Unterbringung in Wohnungen gesetzlich nicht vorgesehen. Eine solche Bevorzugung von ausreisepflichtigen Familien gegenüber Asylsuchenden in laufenden Verfahren sei nicht gerechtfertigt.
Zwischentitel: Knapper Wohnraum erschwert Situation
Zudem sei der Wohnraum in den Standortgemeinden der Rückkehrzentren von Bellelay, Aarwangen und Enggistein ohnehin knapp, hiess es in der Debatte. Bereits im Jahr 2022 hatte der Grosse Rat eine ähnliche Motion abgelehnt.






