Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen des Hausarrests gegen den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny gerügt.
Alexej Navalny
Alexej Navalny - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Monatelanger Freiheitsentzug im Jahr 2014 hat gegen Menschenrechte verstossen.

Der monatelange Freiheitsentzug im Jahr 2014 sei nicht gerechtfertigt gewesen und habe gegen die Menschenrechte verstossen, befanden die Strassburger Richter am Dienstag. Ziel der Massnahme sei gewesen, Nawalnys politische Aktivitäten zu unterbinden.

Der 42-jährige Nawalny ist einer der prominentesten Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Immer wieder wurde er festgenommen und verurteilt. Im Februar 2014 wurde er im Zuge von Betrugsermittlungen für zehn Monate unter Hausarrest gestellt.

Damit habe Russland gegen Artikel 5, 10 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, befand der Gerichtshof. Der Hausarrest und die Einschränkung seiner Kommunikation hätten in keinem Verhältnis zu den gegen Nawalny vorgebrachten Vorwürfen gestanden. Es sei zudem «offensichtlich», dass Nawalny so behandelt worden sei, «um seine politischen Aktivitäten einzudämmen».

Die Richter wiesen Moskau an, Nawalny 20.000 Euro Schadenersatz zu zahlen und seine Verfahrenskosten von 2665 Euro zu übernehmen.

Nawalny wertete die Gerichtsentscheidung als «Sieg». «Ich bin sicher, dass die Entscheidung erhebliche Konsequenzen für diejenigen in Russland haben wird, die ständiger Rechtlosigkeit ausgesetzt sind», schrieb er im Online-Netzwerk Instagram.

Der charismatische Nawalny ist dem Kreml seit Jahren ein Dorn im Auge. Seit 2007 veröffentlicht der Anwalt in seinem Blog kritische Recherchen über die dubiosen Geschäftspraktiken russischer Grosskonzerne. Er war zudem ein Wortführer der Massenproteste gegen die umstrittene Parlamentswahl im Dezember 2011 und Putins Wiederwahl ins Präsidentenamt im Mai 2012. Bei der Bürgermeisterwahl in Moskau im September 2013 landete Nawalny auf dem zweiten Platz.

Das Betrugsverfahren, das zu dem monatelangen Hausarrest geführt hatte, war im Dezember 2014 mit einem Urteil gegen Nawalny und seinen Bruder Oleg zu Ende gegangen. Während Nawalny mit einer Bewährungsstrafe davon kam, musste sein Bruder ins Gefängnis. Beide hatten die Vorwürfe als politisch motiviert zurückgewiesen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Verurteilung Nawalnys im Oktober 2017 als «willkürlich und offenkundig unangemessen». Im November 2018 rügten die Strassburger Richter auch die wiederholten Festnahmen des Kreml-Kritikers als politisch motiviert. Das eigentliche Ziel sei gewesen, den «politischen Pluralismus» in Russland zu ersticken.

Russland gehört zu den 47 Mitgliedstaaten des Europarats und zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wie alle Europaratsländer hat sich Russland damit verpflichtet, die Urteile des Strassburger Gerichts umzusetzen. Moskau weigert sich aber oft, dies zu tun. Derzeit wird zudem über einen Austritt Russlands aus dem Europarat spekuliert.

Moskau liegt mit dem Europarat im Konflikt, seit die Parlamentarische Versammlung den russischen Abgeordneten im April 2014 das Stimmrecht entzogen hatte - aus Protest gegen die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland. Die russische Delegation boykottiert seither die Sitzungen und stellte zudem im Juni 2017 die Zahlung seiner jährlichen Mitgliedsbeiträge von 33 Millionen Euro ein.

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