Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat eine 34-jährige IS-Rückkehrerin zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Kriegszerstörungen in Syrien
Kriegszerstörungen in Syrien - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • 34-Jährige nahm Tochter mit nach Syrien und hatte Aufsicht über Sklavin.

Nach Angaben eines Sprechers sahen es die Richter in ihrem Urteil vom Mittwoch als erwiesen an, dass sie zwischen 2014 und 2019 als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien gelebt hatte.

Dort heiratete die Frau demnach nacheinander mehrere Kämpfer des IS. Verurteilt wurde sie unter anderem auch wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung sowie eines schweren Falls der Entziehung Minderjähriger. Demnach hatte sie während ihrer Zeit in Syrien einmal für einige Tage die Arbeitskraft einer von der Miliz versklavten Jesidin ausgebeutet. Ausserdem hatte sie ihre vierjährige Tochter 2014 gegen den Willen des Vaters mit nach Syrien genommen.

Nach Gerichtsangaben räumte die Angeklagte die Anklagevorwürfe in dem etwa zweimonatigen Verfahren weitgehend ein. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass sich die Frau inzwischen glaubhaft vom IS distanziert habe. Strafmildernd berücksichtigten sie ausserdem, dass die Beschuldigte bei ihrer Ausreise nicht als ideologische «Hardlinerin» gehandelt, sondern ihrer damaligen Lebenssituation hatte entfliehen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer nach Gerichtsangaben viereinhalb Jahren Haft, die Verteidigung sprach sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten aus. Die Frau, die in Syrien zwei weitere Kinder bekommen hatte, war Anfang 2019 von kurdischen Kräften gefangengenommen worden. Mit ihren Kindern lebte sie bis Herbst 2021 in Lagern. Im Oktober kehrte die Familie nach Deutschland zurück, die Beschuldigte wurde damals noch am Flughafen festgenommen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftIslamischer StaatFlughafenHerbstStaatHaft