Haft

Zürcher Messerattacke: 20-Jähriger zu 10 Jahren Haft verurteilt

Nach einem brutalen Messerangriff auf zwei Betreuerinnen in einem Heim verurteilte das Bülacher Bezirksgericht den Täter zu zehn Jahren Gefängnis.

Bezirksgericht Bülach
Im Bülacher Bezirksgericht wurde über den Fall entschieden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Heimbewohner attackierte zwei Sozialpädagoginnen mit einem Messer.
  • Die Betreuerinnen erlitten dabei schwere Verletzungen im Gesicht.
  • Der 20-jährige Täter wurde nun zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Am 12. Februar 2024 verletzte ein damals 19-jähriger Heimbewohner zwei Sozialpädagoginnen im Landheim Brüttisellen in Bassersdorf ZH schwer im Gesicht.

Nun wurde ein Verfahren am Bülacher Bezirksgericht abgehalten – und der Täter zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Eingezogenes Handy führte zur Messerattacke

Der Tat ging laut der «SDA» eine Auseinandersetzung um sein eingezogenes Mobiltelefon voraus, das er zurückforderte. Seine Betreuerin wollte es ihm nicht aushändigen, woraufhin der Jugendliche sie mit einem Messer angriff.

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Der Täter schnitt ihr mehrfach ins Gesicht, wie die «NZZ» berichtet. Die zweite Frau, die zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls niedergestreckt und schwer verletzt.

Ein Praktikant konnte dem Angreifer das Messer schliesslich mit einer Giesskanne aus der Hand schlagen und ihn überwältigen.

Täter war schon früher auffällig

Der Täter stammt aus Pakistan, flüchtete über zwölf Länder in die Schweiz, wo er eine Lehre begann. Bereits 2021 bedrohte er laut «NZZ» den Leiter eines anderen Heims mit einer Glasscherbe.

Das Asylgesuch des inzwischen 20-Jährigen wurde abgelehnt, er wurde aber aus humanitären Gründen in der Schweiz aufgenommen.

Crépol
Ein Heimbewohner attackierte zwei Sozialpädagoginnen mit einem Messer. (Symbolbild) - keystone

Vor Gericht gab er den Angriff zu, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. «Warum sollte ich jemanden töten wollen?», fragte er laut der «SDA» rhetorisch.

Freiheitsstrafe und Landesverweisung

Das Gericht verhängte sowohl eine Freiheitsstrafe als auch eine Landesverweisung von zehn Jahren für den Beschuldigten.

Ausserdem muss er einer der Pädagoginnen eine Genugtuung von 10'000 Franken zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare

User #2244 (nicht angemeldet)

Oha, ein absoluter Einzelfall! Das erste mal dass ich sowas lese in den letzten 20 Jahren.

User #1086 (nicht angemeldet)

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