Liechtenstein hebt Altersgrenze für Tabakprodukte an

Das neue Kinder- und Jugendgesetz in Liechtenstein tritt am Donnerstag in Kraft. Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen ab dann nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden.

Der Konsum von Tabakprodukten ist in Liechtenstein ab dem 2. Juli nur noch Volljährigen gestattet. Die Altersgrenze wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Der Konsum von Tabakprodukten ist in Liechtenstein ab dem 2. Juli nur noch Volljährigen gestattet. Die Altersgrenze wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben. - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Wie das Ministerium für Gesellschaft und Justiz in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt, fördert die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre «den Schutz Minderjähriger vor den schädlichen Auswirkungen des Nikotin- und Tabakkonsums».

Minderjährige dürfen künftig solche Produkte weder besitzen noch konsumieren.

Neben den klassischen Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren und Wasserpfeifentabak fallen unter die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch Tabakprodukte zum Erhitzen, Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch (beispielsweise Snus oder Nicotine Pouches), Tabakprodukte zum Schnupfen, nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten – etwa Vapes – sowie pflanzliche Rauchprodukte.

Mit dieser Gesetzesänderung erfolgt eine Harmonisierung mit der Schweiz und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in welchen vergleichbare Regelungen bestehen.

Kommentare

User #538 (nicht angemeldet)

3 Min ind Schwiz oder Öschtrich.. Witz des Tages :-)

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