Gleichstellung

Liechtenstein sorgt für Gleichstellung bei Thronfolge-Regelung

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Liechtenstein,

In Liechtenstein wird künftig unabhängig vom Geschlecht das erstgeborene Kind der Fürstenfamilie regierende Fürstin oder regierender Fürst. Das hat das fürstliche Haus beschlossen. Bisher war die Thronfolge nur den männlichen Mitgliedern möglich.

Im Schloss Vaduz als Fürstin leben können künftig auch die Töchter der Fürstenfamilie, sofern sie erstgeboren sind. (Archivbild)
Im Schloss Vaduz als Fürstin leben können künftig auch die Töchter der Fürstenfamilie, sofern sie erstgeboren sind. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Wie das Liechtensteiner Fürstenhaus am Samstag, dem Nationalfeiertag in Liechtenstein, mitteilte, stimmte es einem entsprechenden Änderungsantrag des Hausgesetzes mit der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder zu.

Das bedeute, heisst es in der Mitteilung, dass neu alle weiblichen Nachkommen des Fürstenhauses in hausgesetzlichen Fragen mit denselben Mitwirkungsrechten ausgestattet würden wie die männlichen. Ausserdem werde die Thronfolge von der männlichen Primogenitur auf die absolute Primogenitur umgestellt.

Unabhängig vom Geschlecht werde damit künftig das jeweils erstgeborene Kind des Fürstenhauses Thronfolgerin oder Thronfolger und später Fürst oder Fürstin von Liechtenstein. Primogenitur definiert der Duden als Vorrecht des Erstgeborenen und seiner Linie bei der Erbfolge, besonders der Thronfolge.

Thron für am besten Vorbereitete/n

«Mit dieser Gesetzesänderung möchten wir sicherstellen, dass sowohl das Fürstentum Liechtenstein als auch das Fürstenhaus von derjenigen Person regiert wird, die am besten auf diese Aufgabe vorbereitet worden ist», wird Erbprinz Alois von Liechtenstein in der Mitteilung zitiert.

«Das sind grundsätzlich die Söhne und Töchter des Regierers oder der Regiererin, die in Vaduz aufwachsen und von ihrer Jugend an mit den Besonderheiten des Fürstentums und des Fürstenhauses vertraut gemacht werden», heisst es weiter.

Das Hausgesetz ist laut Fürstenhaus ein autonomes Familienstatut, das vom Fürstenhaus selber beschlossen wurde und auf Verfassungsebene verankert ist. Laut der Internetseite des Liechtensteiner Fürstenhauses umfasste das Fürstliche Haus Liechtenstein im März 2021 etwas über 120 Mitglieder.

Der Fürst von Liechtenstein respektive künftig allenfalls die regierende Fürstin von Liechtenstein ist laut der Webseite Staatsoberhaupt, Regierer des Fürstenhauses Liechtenstein und Vorsitzender der Fürstlichen Stiftungen.

Fürst von Liechtenstein ist aktuell Hans-Adam II. Im Sinne einer frühzeitigen Nachfolgeplanung hat er die Ausübung der Hoheitsrechte am 15. August 2004 an Erbprinz Alois delegiert und ihn zu seinem Stellvertreter ernannt.

Alois ist verheiratet mit Herzogin Sophie von Bayern. Die beiden haben vier Kinder. Drei sind männlich, darunter der erstgeborene Prinz Joseph Wenzel, eines ist weiblich.

Noch 2019 war Fürstenhaus dagegen

In zahlreichen Königshäusern auf der Welt können heute auch Frauen den Thron besteigen. Noch 2019 sprach sich Erbprinz Alois in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» gegen Frauen als regierende Liechtensteiner Fürstinnen aus. Die Fürstenfamilie sei aus Stabilitätsgründen dagegen, sagte Alois damals.

«Die Berechenbarkeit auf lange Zeit hinaus von Hausgesetz und Verfassung ist in diesem Zusammenhang wichtiger als die Geschlechterfrage», so Erbprinz Alois damals. Es sei auch nicht einfach, ein System umzustellen, das sich seit Jahrhunderten bewähre. 2019 wurde das Fürstentum Liechtenstein 300 Jahre alt.

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