Lambrecht will Gesetzentwurf gegen Hass im Netz überarbeiten
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will ihr Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz nach massiver Kritik überarbeiten.

Das Wichtigste in Kürze
- Zugriff auf Passwörter soll nur bei «schwersten Straftaten» in Frage kommen.
Klargestellt werden solle, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden und eine Herausgabe an Behörden nur bei der Verfolgung von schwersten Straftaten in Frage komme, sagte sie am Dienstag im ZDF. Als Beispiele nannte Lambrecht die Verfolgung von Kindesmissbrauch, Mord und Terrorismus.
«Es muss bei einer solchen Abfrage immer eine Verhältnismässigkeit geben zwischen der Tiefe des Eingriffs und der Schwere der Straftat», sagte Lambrecht. Im ursprünglichen Entwurf war ein weitgehenderer Zugriff auf die Passwörter vorgesehen, was auf breite Kritik gestossen war. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, warnte dem Bericht zufolge in seiner Stellungnahme vor «gravierenden Eingriffen in Grundrechte».
Mir geht es darum, dass es eine hohe Akzeptanz für dieses wichtige Gesetzespaket gibt?, sagte Lambrecht nun. Ungeachtet der Überarbeitung solle der Gesetzentwurf am 19. Februar vom Bundeskabinett beschlossen werden. Unterstützung bekam die Ministerin aus der Unions-Bundestagsfraktion. «Die geplante Herausgabe von Passwörtern ist richtig, da dies ein notwendiges und hilfreiches Mittel zur Aufklärung von schweren Straftaten ist», sagte Fraktions-Vize Thorsten Frei (CDU) dem ZDF.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Netzwerkbetreiber künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen melden müssen.