Regierung billigt Gesetz zur Entlastung von Angehörigen Pflegebedürftiger

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Deutschland,

Kinder, deren pflegebedürftige Eltern Sozialhilfe beziehen, sollen künftig nur noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD)
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder sollen erst bei Jahreseinkommen über 100.000 herangezogen werden.

Ein entsprechendes Gesetz billigte das Bundeskabinett am Mittwoch. Kritik kam von den Kommunen, die eine finanzielle Mehrbelastung fürchten.

Bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beträgt die Einkommensgrenze derzeit bereits 100.000 Euro. Bislang gilt für Sozialleistungen bei Pflegebedürftigkeit eine Einkommensgrenze von 21.600 Euro netto pro Jahr. Auch Eltern volljähriger Menschen mit Behinderungen sollen mit dem neuen Gesetz erst herangezogen werden, wenn sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen. Dabei geht es um Massnahmen der Eingliederungshilfe - wie etwa Umbaumassnahmen für eine barrierefreie Wohnung oder Gebärdendolmetscher.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz würden die Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen «nachhaltig und spürbar entlastet», erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Sie seien durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und trügen eine grosse Verantwortung. «Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen.»

Auf die Entlastung der Angehörigen von Pflegebedürftigen hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) signalisierte Zustimmung. «Die Pflege der Eltern darf nicht arm machen», erklärte er. Deshalb habe Heil bei dem Gesetz seine volle Unterstützung.

Kritik kam aus den Kommunen. Es sei «grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe von Mittwoch. «Daran sollte nicht gerüttelt werden.» Heil wies die Kritik von Landsberg als «unverschämt» zurück.

Auch zur Frage der Kosten gibt es Differenzen. Landsberg rechnet mit Milliardenbelastungen für die Kommunen, der Bund geht von 300 Millionen Euro aus. Die Zahl von Kindern, die mit Einführung der 100.000-Euro-Grenze künftig von Forderungen der Sozialhilfeträger verschont bleiben, ist im Gesetz mit 55.000 angegeben.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte Heils Vorlage als «reine Symbolpolitik». «Durch das Gesetz wird es keinen Pflegebedürftigen weniger geben, der Sozialhilfe beantragen muss», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP. Die Kommunen trügen den allergrössten Teil der 3,4 Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege. Für geschätzt nicht mal zwei Prozent dieser Ausgaben würden die Angehörigen herangezogen. Heil und Spahn sollten dafür sorgen, «dass Pflegebedürftige nicht weiter in die Armutsfalle rutschen».

Der Sozialverband VdK begrüsste Heils Vorhaben hingegen. Viele ältere Menschen schreckten davor zurück, Hilfe vom Sozialamt in Anspruch zu nehmen, sagte Präsidentin Verena Bentele den Funke Medien. Sie gingen nicht ins Heim, damit ihre Kinder nicht belastet würden.

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung, das Unterstützung für eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen soll. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Behindertenwerkstatt gefördert - allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Behinderten und Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe.

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