AHV

AHV zahlte 40 Mio. zu viel ins Ausland – Rückforderung schwierig

Simon Huber
Simon Huber

Bern,

Die AHV und IV haben Rentnerinnen und Rentnern im Ausland fast 40 Millionen Franken zu viel überwiesen. Die Rückforderung des Geldes gestaltet sich schwierig.

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Rund eine Million AHV- und IV-Renten fliessen jährlich ins Ausland. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • AHV und IV zahlten fast 40 Millionen Franken zu viel ins Ausland.
  • Die Eintreibung im Ausland ist komplex und oft langwierig.
  • Die Finanzkontrolle rügte die zuständige Stelle mehrfach.

Wer im Ausland lebt, kann seine Schweizer Rente unter Umständen verlieren. Wer in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen zurückkehrt, hat keinen Anspruch mehr auf AHV.

Ein Mann aus Mali umging das jahrelang, indem er über Verwandte in der Schweiz einen falschen Wohnsitz vortäuschte. Er flog auf und musste 72'000 Franken zurückzahlen. Vor Bundesverwaltungsgericht blitzte er 2025 mit seiner Beschwerde ab.

Millionen sind schwer einzutreiben

Solche Fälle sind kein Einzelfall. Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, haben AHV und IV insgesamt fast 40 Millionen Franken zu viel ausbezahlt. Grund sind meist verspätet gemeldete Todesfälle, Wegzüge oder andere Änderungen der Lebensumstände, die den Behörden nicht rechtzeitig mitgeteilt werden.

Das Problem: Die Rückforderung im Ausland ist viel aufwendiger als in der Schweiz. Viele Länder kennen kein vergleichbar schnelles Inkassoverfahren wie das Schweizer Schuldbetreibungsrecht.

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Wer im Ausland lebt, kann seinen Anspruch auf AHV-Rente verlieren. (Symbolbild) - keystone

Bei Renten, die in die EU fliessen, unterstützen zwar Verbindungsstellen die Schweiz. Trotzdem enden viele Fälle vor Gericht, was Zeit und Geld kostet.

Erschwerend kommt hinzu, dass Ansprüche fünf Jahre nach der Auszahlung verjähren. Nur bei nachgewiesenem Betrug hat der Bund mehr Zeit, das Geld einzutreiben, je nach Fall bis zu 15 Jahre.

Bund verbessert Kontrollen

Die Eidgenössische Finanzkontrolle rügte die zuständige Ausgleichsstelle bereits mehrfach wegen veralteter Arbeitsmethoden. Mittlerweile tauscht die Schweiz Daten automatisch mit sieben europäischen Ländern aus.

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Werden Wegzüge oder Todesfälle nicht gemeldet, zahlt die AHV oft jahrelang weiter. (Symbolbild) - Pexels

Stirbt eine Person dort, erfährt dies die Ausgleichsstelle in der Regel automatisch, ganz ohne Papierformular. Auch das frühere Excel-System für Rechtsstreitigkeiten wurde durch ein modernes Informationssystem ersetzt.

Verbessert wurden gemäss der Zeitung zudem die internen Abläufe: Früher war nur eine einzige Abteilung für Strafanzeigen zuständig, was zu doppelter Bearbeitung und Verzögerungen führte. Seit gut einem Jahr dürfen mehrere Abteilungen Anzeigen einreichen.

Sollen AHV-Rentner im Ausland strenger kontrolliert werden?

Trotz dieser Fortschritte bleibt die Finanzkontrolle skeptisch. Sie kritisiert unter anderem, dass die Datenauswertung weiterhin ein Schwachpunkt sei und die Kontrollen dadurch nur punktuell erfolgen.

Kommentare

User #5194 (nicht angemeldet)

Die Kontroĺlen würden wiederum neue zusätzliche Arbeitsstellen generieren. Gut so. Das reduziert etwas die Arbeitslosigkeit, und dadurch auch die Sozialausgaben. Die durch KI und Sparmassnahmen reduzierten Mitarbeiter, müssten so nicht mehr für die ALV arbeiten (bewerbungen schreiben), sondern hätten eine sinnvollere Beschäftigung.

User #3320 (nicht angemeldet)

Der entscheidende Kontext fehlt in dieser Geschichte. Mali hat kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz. Wer dorthin zurückkehrt, verliert die laufende AHV-Rente und kann höchstens eine Beitragsrückvergütung beantragen – selbst nach jahrelanger Arbeit und Einzahlung. Das entschuldigt die Täuschung nicht, macht den Fall aber zu etwas anderem als zur üblichen Erzählung vom ‹ausländischen Sozialbetrüger›.“

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