Bern: Stadt wehrt sich gegen Streichung der AHV-Entschädigung
Die Stadt Bern stützt die Revision des kantonalen AHV-Einführungsgesetzes – lehnt aber den Wegfall der Entschädigung von 545'000 Franken ab 2029 ab.

Der Kanton Bern revidiert das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) und hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet. Die Stadt Bern unterstützt in ihrer Stellungnahme die Stossrichtung der Totalrevision und will den Service-Public in den Bereichen der 1. Säule weiterhin sicherstellen.
Der Gemeinderat lehnt jedoch die geplante Streichung von Aufgaben und Arbeiten im Bereich der AHV bei den Gemeindezweigstellen und den Wegfall der damit verbundenen Entschädigung der Ausgleichskasse des Kantons Berns (AKB) ab.
Der Kanton geht davon aus, dass die Gemeinden infolge der Digitalisierung durch den sinkenden Verwaltungsaufwand im AHV-Bereich entlastet werden. Der Gemeinderat teilt diese Ansicht nicht. Bereits heute könne festgestellt werden, dass sich der Schwerpunkt der Tätigkeiten hin zu umfassenderen Beratungsaufgaben verlagert.
Entsprechend ist es aus Sicht des Gemeinderates nicht gerechtfertigt, die Entschädigung zu streichen. Zudem befürchtet der Gemeinderat im Zuge der Totalrevision des EG AHVG personelle Auswirkungen auf die Gemeinden beziehungsweise auf die Gemeindezweigstellen. Es sei davon auszugehen, dass viele Gemeinden den neuen Anforderungen nicht mehr entsprechen können.
Anschlüssen von umliegenden Gemeinden steht der Gemeinderat hingegen positiv gegenüber.
Die Stadt Bern ist Trägerin der Gemeindezweigstelle Bern-Ostermundigen als grösste Zweigstelle des Kantons Bern. 2025 wurde die Stadt Bern für die Aufgabe im AHV-Bereich von der AKB mit einem Verwaltungskostenbeitrag von 545’000 Franken entschädigt. Dieser Teil der Finanzierung würde gemäss den Vorschlägen des Kantons für die verbleibenden Aufgaben im AHV-Bereich ab 2029 wegfallen.










