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    Bundestag hebt Gaulands Immunität auf - Verdacht auf Steuerhinterziehung

    AFP
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    Deutschland,

    Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben und damit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermöglicht.

    Gauland im Bundestagsplenum
    Gauland im Bundestagsplenum - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Polizisten durchsuchen Wohnhaus in Potsdam.

    Nach dem Beschluss durchsuchten Polizisten das Wohnhaus des Politikers in Potsdam, wie die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte. Einem Bericht zufolge geht es um Unregelmässigkeiten beim Ehegattensplitting. Ein Sprecher Gaulands nannte das Ermittlungsverfahren «ungerechtfertigt».

    Mit seinem Beschluss zur Immunitätsaufhebung ermöglichte der Bundestag den «Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse» gegen Gauland, wie es in der angenommenen Vorlage heisst. Die Parlamentarier kamen damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach.

    Die Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses war am Donnerstagvormittag kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gehoben worden und wurde sofort ohne Debatte abgestimmt. Alle Fraktionen stimmten dafür, nur die AfD-Fraktion enthielt sich.

    Ein Sprecher der AfD-Fraktion sagte der Nachrichtenagentur AFP, in den Ermittlungen gegen Gauland gehe es «um ein altes Verfahren aus dem vorletzten Jahr». Er kritisierte «Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmassnahmen» zudem als «ungerechtfertigt und unverhältnismässig».

    Das Online-Wirtschaftsmagazin «Business Insider» berichtete, es gehe um Steuerhinterziehung durch falsche Angaben beim Ehegattensplitting. Das zeigten Unterlagen, die dem Immunitätsausschuss vorgelegt worden seien. Gauland habe demnach bei seiner Einkommenssteuererklärung Ehegattensplitting geltend gemacht, obwohl er dauerhaft von seiner Frau getrennt lebt.

    Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht durch den Fall die Eigendarstellung der AfD als «Rechtsstaatspartei» widerlegt. Die Ermittlungen gegen Gauland seien «Teil einer langen Serie von persönlichen Verfehlungen, fragwürdiger Wahlkampfspenden und Parteienfinanzierung bei AfD-Führungskadern», sagte er dem «Handelsblatt».

    Hinzu kämen «Hetze und Demokratiefeindlichkeit in rechtsextremistischen Äusserungen und Aktionen dieser Leute» sowie «Sympathie für Gewalttäter und rechten Terror». Die «Propagandabehauptung der Rechtsradikalen, sie seien die einzig verbliebene Rechtsstaatspartei, verrät somit nur, dass die AfD in Wirklichkeit einen 'rechten Staat' meint», sagte Stegner.

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