Das Bundesverwaltungsgericht berät sich derzeit über die Pflicht von Bundeswehr-Soldaten, eine Impfung gegen Corona machen zu lassen.
Impfung
Ein Soldat der deutschen Bundeswehr lässt einen Nasenabstrich machen. - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Soldaten haben sich gegen die Corona-Impflicht in der Bundeswehr beschwert.
  • Die deutschen Offiziere berufen sich auf ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmässigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. Die Verhandlung fand am Montag in Leipzig statt. Es ging um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoss gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen.

Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Impfung für Berufssoldaten für rechtmässig.

deutsche Bundeswehr impfung
Soldaten der deutschen Bundeswehr müssen neu eine Impfung gegen Corona dulden. - dpa

Zum Verhandlungsauftakt machte der Vorsitzende Richter Richard Häussler deutlich, dass eine Entscheidung im vorliegenden Fall nur die klagenden Offiziere betrifft. Beide sind Angehörige der Luftwaffe und beim Luftfahrtamt tätig. «Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten», sagte Häussler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren «unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten» anhängig.

Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

LuftwaffeBundesgerichtCoronavirusGericht