Zürich zieht wegen «Mobilitäts-Initiative» ans Bundesgericht
Der Zürcher Stadtrat zieht den Beschluss des Kantonsrats zur «Mobilitäts-Initiative» ans Bundesgericht. Der Entscheid, auf Hauptstrassen kaum mehr Tempo 30 zuzulassen, verletze die Gemeindeautonomie.

Der Entzug bestehender Rechte sei für die Städte Zürich und Winterthur ein Eingriff in die Gemeindeautonomie und erfordere gemäss Kantonsverfassung vorab ein qualifiziertes Anhörungsverfahren der Gemeinden und Städte des Kantons Zürich, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit. Ein solches Verfahren habe nicht stattgefunden.
Der Stadtrat bezieht sich auch auf ein Bundesgerichtsurteil. Das Bundesgericht hob 2022 einen Beschluss zur Revision des Strassengesetzes auf und bestätigte, dass eine formelle Anhörung der Gemeinden bei sie betreffenden Gesetzesänderungen zwingend erforderlich sei.
Damals ging es darum, dass kommunale Strassenbauprojekte dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet werden müssten. Etwa wenn eine neue Mittelschutzinsel erstellt werden sollte.
Weiter schreibt der Stadtrat, dass sich die Stadtzürcher Stimmberechtigten am 30. November an der Urne mit über 57 Prozent gegen die Umsetzung der Initiative gestellt haben. Kantonsweit sprachen sich fast 57 Prozent dafür aus.
Die Vorlage widerspreche zudem dem Bundesrecht, das eine Lärmsanierung von Strassen vorschreibe, wenn die Lärmschutzgrenzwerte überschritten sind. Neu wäre Tempo 30 nur noch auf kurzen Strecken und in Ausnahmefällen möglich.
Die Städte Zürich und Winterthur bildeten bisher einen Spezialfall. Sie durften selber über Tempobeschränkungen auf Hauptstrassen entscheiden. In allen anderen Gemeinden tut dies die Kantonspolizei.










