Grundrente verhindert Gang zum Sozialamt wohl nicht
Die geplante Grundrente wird wohl vielen Geringverdienern in Ballungszentren den Gang zum Sozialamt nicht ersparen - auch wenn sie die neue Leistung in voller Höhe bekommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundrente in Deutschland dürfte den Gang zum Sozialamt wohl nicht verhindern.
- In Ballungszentren ergibt sich oft ein höherer Anspruch aus der Grundsicherung.
- Sozialexperten kritisieren daher das Modell der Grundrente.
Nach einer AFP am Montag vorliegenden Regierungsantwort auf eine FDP-Anfrage wird insbesondere in grossen Städten der maximal mögliche Zuschlag, den die Grundrenten-Bezieher bekommen, unterhalb des Anspruchs auf die Grundsicherung bleiben.
Nach der Regierungsantwort, über die zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte, liegt der maximale Zuschlag bei der Grundrente bei 404,86 Euro brutto. Abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in derzeitiger Höhe ergibt sich eine Nettorente von 360,73 Euro für Rentner mit Kindern.
Nettobedarf von 447 Euro monatlich
Bei Berücksichtigung bestehender Rentenansprüche ergibt sich in der Grundsicherung im Alter bundesweit allerdings ein durchschnittlicher Nettobedarf von 447 Euro monatlich. Als Nettobedarf wird der Betrag bezeichnet, um den die Rentenansprüche von Grundsicherungsempfängern aufgestockt werden.

In München beträgt er dem Arbeitsministerium zufolge 579 Euro, in Frankfurt/Main 573 Euro, in Köln 535 Euro, in Stuttgart 543 Euro und in Dresden 415 Euro.
Nach Ansicht des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel zeigen die Zahlen, «wie schlecht die Grundrente von CDU, CSU und SPD konzipiert ist». Sie halte «die eigenen Zusagen nicht ein und gleichzeitig hat sie das grosse Problem, dass sie an der Mehrzahl der Betroffenen vorbei geht», sagte er zu AFP.
Menschen sind weiterhin auf Grundsicherung angewiesen
«Selbst der maximal mögliche Rentenaufschlag kann den durchschnittlichen Netto-Bedarf oft nicht decken, die Menschen sind also weiter auf die Grundsicherung angewiesen.»
Der Gesetzentwurf zur Grundrente von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll am Mittwoch ins Bundeskabinett, in Kraft treten soll die Neuregelung am 1. Januar 2021.