Kanton Luzern soll Gesuche um Tempo 30 innert zehn Monaten prüfen
Der Luzerner Regierungsrat hat die Anpassung der Strassenverkehrsordnung für Tempo-30-Gesuche verabschiedet.

Der Kanton Luzern soll Gesuche um Tempo 30 auf Kantonsstrassen innert zehn Monaten bearbeiten. Dies sieht eine Anpassung der Strassenverkehrsordnung vor, die der Regierungsrat verabschiedet hat.
Die Bearbeitungsfrist sei in der am 20. Juni abgeschlossenen Vernehmlassung vielfach gefordert worden, hielt die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag fest.
Hingegen verzichtet der Regierungsrat auf die explizite Aufnahme des Kriteriums der Wohn- und Aufenthaltsqualität in die Verordnung, die in seinem Entwurf noch vorgesehen war. Dieses sei indirekt bereits ausreichend verankert, etwa in den Kriterien Lärmreduktion und Verkehrssicherheit.
Neue Regelungen treten im September ein
Die revidierte Verordnung soll per 1. September in Kraft treten. Sie soll die Kriterien für Tempo 30 vereinheitlichen und transparenter machen.
Derzeit liegen 31 Gesuche von 19 Gemeinden bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur vor, um Tempo 30 auf Kantonsstrassen zu prüfen. Während des laufenden politischen Prozesses der letzten Jahre hätten sich die Gesuche aufgestaut.
Diese sollen nun unter Berücksichtigung der neuen Grundlagen bearbeitet werden. Für neue Eingaben könne die Frist von zehn Monaten voraussichtlich «noch nicht immer» eingehalten werden, hiess es in der Mitteilung weiter.
Abstimmung über Tempolimit Ende November
Die Luzerner Stimmbevölkerung wird sich noch in diesem Jahr mit dem Thema Tempolimit befassen. Am 30. November soll die Abstimmung über die SVP-Initiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» stattfinden.
Diese verlangt, dass auf «verkehrsorientierten Strassen» innerorts die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten und begünstigt wird.
Regierungs- und Kantonsrat empfehlen die Initiative zur Ablehnung.
Der Regierungsrat hatte den Abstimmungstermin verschoben, um seine Verordnungsanpassung davor noch verabschieden zu können.