DGB fordert nach Einigung auf Grundrente weitere Massnahmen gegen Altersarmut

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    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auch nach der Einigung der Bundesregierung auf die Grundrente auf weitere Reformen.

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    Geldschein und Münzen - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Längerfristige Stabilisierung des Rentenniveaus und bessere Erwerbsminderungsrente .

    «Um Altersarmut wirklich zu bekämpfen, ist ein Bündel von Massnahmen notwendig», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der «Neuen Osnabrücker Zeitung» vom Samstag. «Dazu gehört auch, das Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und im nächsten Schritt anzuheben.» Verbesserungen seien zudem bei den Erwerbsminderungsrenten nötig.

    Die Menschen müssten langfristig die Perspektive bekommen, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt werde, und zwar über das Jahr 2035 hinaus, forderte Buntenbach. Zur Finanzierung schlug die Gewerkschafterin einen «intelligenten Mix» aus Beitragsmitteln und Steuern vor. Aktuell gilt die Haltelinie beim Rentenniveau nur bis zum Jahr 2025.

    Ein bedeutendes Armutsproblem sieht Buntenbach auch bei den Beziehern von Erwerbsminderungsrenten. «Die letzten Verbesserungen galten nicht für Menschen, die zu dem Zeitpunkt bereits eine Erwerbsminderungsrente erhielten», betonte sie. Da brauche es dringend eine politische Entscheidung, um die sogenannten Bestandsrentner besserzustellen. Es gehe um mindestens 1,8 Millionen Menschen, «die unverschuldet und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen können».

    Um Altersarmut von vorneherein zu vermeiden, müsse der Niedriglohnbereich eingedämmt werden, «damit mehr Menschen im Schutz von Tarifen gute Löhne und Gehälter haben und ordentlich in die Rentenkasse einzahlen können». Ausserdem bekräftigte Buntenbach die Gewerkschaftsforderung, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben.

    Am Donnerstag hatten sich die Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit auf letzte Details der Grundrente für Geringverdiener geeinigt. Dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge sollen Geringverdiener ab Januar 2021 nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der nach 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten sind Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden.

    Die Vorlage soll am Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden. Finanziert werden soll die Grundrente aus Steuermitteln, allerdings sind die Details noch unklar. Die SPD will die Leistung zumindest teilweise durch die geplante Finanztransaktionssteuer finanzieren, allerdings ist deren Einführung noch völlig ungewiss. Die Arbeitgeber kritisieren den Gesetzentwurf scharf, da wichtige Fragen wie die dauerhafte Finanzierung offen seien.

    FDP-Fraktionsvize Michael Theurer appellierte an die Union, das vorliegende Grundrentenkonzept abzulehnen. «Denn die sich abzeichnende Finanzierung der Grundrente durch die Sozialkassen und den Bundeshaushalt zu Lasten unserer Kinder und Enkel muss vermieden werden», erklärte Theurer am Samstag. Die Pläne der grossen Koalition seien «weder generationen- noch leistungsgerecht».

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