Nach seinem Tod wird das Gerichtsverfahren wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen gegen den früheren Papst Benedikt XVI. zeitweise ausgesetzt.
Georg Gänswein
Papst Benedikt XVI. wird von Georg Gänswein während einer Audienz mit römischen Geistlichen in der Paul-VI-Halle im Vatikan unterstützt. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland läuft ein Verfahren gegen Ex-Papst Benedikt XVI.
  • Wegen seines Todes wird dieses nun aber vorläufig ausgesetzt.
  • Dem früheren Erzbischof wird die Vertuschung von Missbrauchsfällen vorgeworfen.

Ein Gerichtsverfahren wegen mutmasslicher Vertuschung eines Missbrauchsfalls gegen den kürzlich verstorbenen Papst Benedikt XVI. ist in Deutschland vorläufig ausgesetzt worden. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein am Dienstag.

Die Anwaltskanzlei des an Silvester gestorbenen emeritierten Papstes habe beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger feststehe. Sobald das der Fall sei, werde es wieder aufgenommen, sagte die Sprecherin. Das Verfahren gegen andere beklagte Kirchenverantwortliche laufe aber weiter.

Klage gegen ehemaligen Erzbischof Ratzinger

Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben von einem verurteilten Priester und Wiederholungstäter in Garching an der Alz missbraucht wurde, am Gericht eine Zivilklage erhoben. Die Feststellungsklage richtet sich unter anderem gegen Ratzinger. Dieser war damals Erzbischof von München und Freising, als der Missbrauchstäter in seine Diözese versetzt wurde.

Daneben umfasst die Klage auch den verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter. Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten möglich gemacht haben.

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