Das Verwaltungsgericht Berlin hat das generelle Verbot von Tanzveranstaltungen in der Hauptstadt in einer Eilentscheidung gekippt.
Hinweisschild zu einem Impfzentrum in Berlin
Hinweisschild zu einem Impfzentrum in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Ungeimpfte gilt Verbotsregelung weiter.
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Veranstaltungen ausschliesslich für geimpfte und von Corona genesene Menschen würden vorläufig zugelassen, teilte das Gericht am Freitag mit. Für ungeimpfte und lediglich getestete Menschen gelte das Verbot dagegen weiterhin, weil ein Test nur eine Momentaufnahme darstelle. (Az. VG 14 L 467/21)

Geklagt hatte eine Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Es bestehe zwar nach wie vor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, so dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes weiter anzuwenden seien, erklärte das Gericht. Für Geimpfte und Genesene sei ein Tanzverbot jedoch voraussichtlich unverhältnismässig.

Die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit von Diskotheken stünden nach den bisher vorliegenden Daten in keinem angemessenen Verhältnis zu den «sehr überschaubaren Auswirkungen», die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten, hiess es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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