Gericht

Gericht kippt vorläufig Tanzverbot für Geimpfte und Genesene in Berlin

AFP
AFP

Deutschland,

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das generelle Verbot von Tanzveranstaltungen in der Hauptstadt in einer Eilentscheidung gekippt.

Hinweisschild zu einem Impfzentrum in Berlin
Hinweisschild zu einem Impfzentrum in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Ungeimpfte gilt Verbotsregelung weiter.

Veranstaltungen ausschliesslich für geimpfte und von Corona genesene Menschen würden vorläufig zugelassen, teilte das Gericht am Freitag mit. Für ungeimpfte und lediglich getestete Menschen gelte das Verbot dagegen weiterhin, weil ein Test nur eine Momentaufnahme darstelle. (Az. VG 14 L 467/21)

Geklagt hatte eine Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Es bestehe zwar nach wie vor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, so dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes weiter anzuwenden seien, erklärte das Gericht. Für Geimpfte und Genesene sei ein Tanzverbot jedoch voraussichtlich unverhältnismässig.

Die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit von Diskotheken stünden nach den bisher vorliegenden Daten in keinem angemessenen Verhältnis zu den «sehr überschaubaren Auswirkungen», die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten, hiess es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Kommentare

Weiterlesen

x
Erdbeben in Venezuela
Hitzewelle Gefahrenstufe
98 Interaktionen
37 Grad!

MEHR IN POLITIK

Strasse von Hormus
Laut Oman
Donald Trump
1 Interaktionen
«Amerika ist zurück»
Sudan Flüchtige
Eskalation im Sudan
Euro
1 Interaktionen
Aus EU-Hilfskredit

MEHR GERICHT

rimoldi
7 Interaktionen
Mass-Voll-Präsident
23 Interaktionen
Luzern
Christian Ulmen
60 Interaktionen
«Spiegel»-Streit

MEHR AUS DEUTSCHLAND

edda
2 Interaktionen
Zu nackt!
Philippe Sands
2 Interaktionen
Frankfurt
Merck
Für elf Milliarden