Anschlag von Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde
Im Prozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten scheitert die Beschwerde des Angeklagten.

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten ist die Beschwerde des Angeklagten Taleb A. gescheitert. Das Oberlandesgericht Naumburg (D) wies den Einspruch gegen eine Verhandlung ohne ihn ab, wie der «Stern» berichtet.
Taleb A. legte Revision gegen die Verhandlung vom 18. Dezember 2025 ein, an der er nicht teilnehmen konnte. Aus gesundheitlichen Gründen galt er als nicht verhandlungsfähig, teilt das Oberlandesgericht mit.
Das Gericht prüfte den Fall und hielt die Sitzung für rechtmässig und notwendig. Die Beschwerde blieb folglich ohne Erfolg, so der «Stern».
Prozessbeginn zum Anschlag in Magdeburg
Am 20. Dezember 2024 raste Taleb A. mit seinem Auto in die Menge des Weihnachtsmarkts in Magdeburg. Sechs Menschen verloren ihr Leben, über 300 weitere erlitten Verletzungen, wie «ZDF heute» berichtet.
Der Saudi-Araber lebte seit 19 Jahren in Deutschland und arbeitete als Facharzt für Psychiatrie. Kurz vor der Tat rastete er in einem Parkhaus in Köln.
Der Prozess begann im November 2025 vor dem Landgericht Magdeburg mit hoher medialer Aufmerksamkeit. Taleb A. gestand die Tat umgehend und nannte persönliche Frustration als Motiv, heisst es weiter.

Ein psychiatrisches Gutachten stuft ihn als voll schuldfähig und hochgefährlich ein. Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung droht laut «mdr» dem Angeklagten daher.
















