Gericht hält Verhaftung von Pro-Palästina-Aktivisten für illegal
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Verhaftung eines Pro-Palästina-Aktivisten für widerrechtlich erklärt. Der Mann hätte im Januar 2025 an einem Anlass in einem besetzten Gebäude in Zürich auftreten sollen, wurde aber von der Kantonspolizei festgehalten.

Die Kantonspolizei Zürich hatte für den jordanisch-amerikanischen Doppelbürger ein Einreiseverbot ersucht. Das Fedpol erliess ein solches, als der 53-Jährige schon in die Schweiz eingereist war, wie dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.
Nur einen Tag zuvor hatte das Fedpol das Gesuch noch abgelehnt, weil es keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit durch den Mann erkannte. Nach der Verhaftung am 25. Januar wurde der Aktivist inhaftiert. Er reiste am 27. mit einem bereits gebuchten Flug aus.
Über den Grund für seine Festhaltung sei der Mann nur unzureichend informiert worden, hält das Verwaltungsgericht nun fest. «Bis heute steht nicht fest, auf welchen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen die Festhaltung durch die Kantonspolizei Zürich abgestützt wurde», heisst es im Urteil.
Wie die «NZZ» damals schrieb, wollte der Aktivist in der besetzten Post Wipkingen auftreten. In der Zeitung nannte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) den Mann einen «islamistischen Judenhasser». Der Mann wehrte sich, er setze sich für gerechte und legitime palästinensische Rechte ein. Der 53-Jährige sprach von einer «Entführung». Am Bezirksgericht Zürich scheiterte er noch mit seiner Klage.
Das Verwaltungsgericht hält im Urteil weiter fest, dass die Kantonspolizei dem 53-Jährigen am Tag der Verhaftung die Verfügung des Fedpol hätte übergeben können. «Spätestens ab diesem Zeitpunkt bestand keine Grundlage mehr dafür, den Beschwerdeführer festzuhalten», heisst es. Der Mann wäre also noch am Tag der Verhaftung freigekommen, statt mehrere Tage im Gefängnis zu bleiben.
Der Kanton muss dem anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer auch eine Entschädigung zahlen. Das Gericht hält 9500 Franken für angemessen, angesichts der «Ungewöhnlichkeit und Komplexität des Falles». Auch die Gerichtskosten von 1070 Franken muss das Migrationsamt des Kanton Zürich übernehmen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden.










