Darum muss die BKW die Effizienz auch bei Nicht-Kunden fördern
Die BKW fördert Stromsparen auch bei Nicht-Kunden. Das ist von Gesetzes wegen so beabsichtigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Auch Nicht-Kunden können vom Förderprogramm der BKW profitieren.
- Sie erhalten Geld, wenn sie in ein effizienteres Haushaltsgerät investieren.
- Der Stromlieferant darf für seine Fördermassnahmen die Kundenkartei nicht verwenden.
Im Dezember präsentierte die BKW ihr Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgeräte: Wer einen alten, stromfressenden Kühlschrank, Wäschetrockner und dergleichen durch ein sparsames Gerät ersetzt, erhält einen Zustupf.
Dies sorgte nicht überall für Freude. Insbesondere der Umstand, dass auch Nicht-Kunden vom BKW-Angebot profitieren können, irritierte. Denn ausschlaggebend für den Erhalt von Fördergeld ist lediglich der Einsatzort des Geräts: Bei einer Adresse in den Kantonen Bern, Solothurn oder Jura.
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«Nicht clever», befand FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen. Ihm gefällt schon alleine der Umstand nicht, dass Stromlieferanten von ihrem eigenen Produkt weniger verkaufen sollen. Doch genau dies hat das Parlament nun einmal beschlossen.
Jahr für Jahr mehr Strom einsparen
Alle Elektrizitätslieferanten müssten einen bestimmten Anteil des Absatzes im Vorjahr bei den Endverbrauchern einsparen, erläutert Antonia Adam. Sie ist bei der Elektrizitätskommission (Elcom) für die Medien verantwortlich. Für 2026 beträgt der Anteil ein Prozent, 2027 anderthalb und ab 2028 zwei Prozent.
«Die Effizienzsteigerungen müssen mittels standardisierter oder nicht standardisierter Massnahmen erreicht werden», so Adam weiter. Bei den nicht-standardisierten kann die BKW ihrer Fantasie freien Lauf lassen, muss die Massnahmen aber vom Bund absegnen lassen.
Die standardisierten Massnahmen sind vielfältig: Vom «Ersatz von Beleuchtungsanlagen für Tennis- und/oder Fussballplätze» bis zur «Redimensionierung von Wasserpumpensystemen mit konstanter Drehzahl bis zu 75 kW». Man ahnt, dass es hier eher um gewerbliche Stromkunden geht. Aber auch der «Ersatz von Haushaltsgeräten» ist eine standardisierte Massnahme.
Kundenadressen dürfen nicht verwendet werden
Die Stromlieferanten haben also die Verpflichtung, weniger Strom zu verkaufen. Da erscheint es doch logisch, bei den eigenen Kunden anzusetzen? Doch die Massnahmen müssten einfach «bei Endverbrauchern in der Schweiz» erfolgen, erklärt Antonia Adam. Die BKW müsste die Massnahmen nicht einmal selbst ergreifen, sondern könnte diese auch einkaufen.
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Die Vorschriften gehen sogar noch weiter: Auch wenn die BKW theoretisch den Aufwand betreiben und die Kundenbeziehung überprüfen könnte, darf sie das nicht. Denn Stromversorgungsunternehmen müssen ihre Tätigkeitsbereiche strikt trennen. Die Grundversorgung, mit Adresslisten und Kundenprofilen, ist ein Monopolbereich, der nicht mit anderen Tätigkeitsbereichen vermischt werden darf.
Effizienzmassnahmen gehörten definitionsgemäss zu den «anderen Tätigkeitsbereichen», erläutert die Elcom in den «Fragen und Antworten» zum Thema. Dass dadurch auch Nicht-Kunden angesprochen werden, ist eigentlich sogar erwünscht: «Somit besteht ein gewisses Wettbewerbsverhältnis unter den Lieferanten», schreibt die Elcom.












