Fünf PKK-Anhänger wegen Entführung und Gewalt gegen Aussteiger vor Gericht

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Deutschland,

Fünf mutmassliche Anhänger der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) müssen sich seit Dienstag unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verantworten.

Justitia
Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Männer sollen Opfer verschleppt und unter Gewalteinwirkung befragt haben.

Dem Hauptangeklagten wird zudem die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung vorgeworfen, den übrigen Angeklagten deren Unterstützung. Zur Verlesung der Anklage kam es zunächst nicht.

Die vier Männer und eine Frau sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft ein ehemaliges PKK-Mitglied erst an einen abgelegenen Ort gelockt, in ein Auto gezerrt und danach vier Stunden unter Gewalteinwirkung befragt haben. Dabei wollten sie offenbar in Erfahrung bringen, ob der Mann mit der Polizei kooperierte. Ziel der Aktion war mutmasslich auch, den Mann unter Todesandrohung zur weiteren Zusammenarbeit zu zwingen. Zudem sollen sie dem Mann mehrere hundert Euro abgenommen haben.

Die Angeklagte Evrim A., die mit dem Geschädigten zeitweise ein Verhältnis hatte, soll den Mann im April 2018 unter einem Vorwand zu einem abgelegenen Ort in der Nähe von Stuttgart gelockt haben. Dort soll er von den Angeklagten unter Schlägen in ein Auto gezerrt und in eine im Landkreis Göppingen gelegene Gaststätte gebracht worden sein, wo ihn der Hauptangeklagte Veysel S. in Gegenwart dreier weiterer Maskierter, die mit Pistolen bewaffnet waren, über einen Zeitraum von vier Stunden befragt haben soll.

Veysel S. soll ihn aufgefordert haben, Unterlagen über Spenden an die PKK herauszugeben. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, habe er ihn von den maskierten Männern wiederholt schlagen lassen. Schliesslich sollen die Angeklagten vom Geschädigten mitgeführtes Bargeld in Höhe von mehreren hundert Euro an sich genommen haben, bevor dieser dann an einem Ort im Landkreis Esslingen wieder abgesetzt worden sein soll.

Die Angaben zum Ablauf der Geschehnisse stammen von einem Kronzeugen, bei dem es sich um ein früheres PKK-Mitglied handelt. Die Verteidigung bezeichnete dessen Darstellungen in der Verhandlung als unglaubwürdig. Der Kronzeuge habe die Dinge so dargestellt, um ein Bleiberecht in Deutschland zu erhalten.

Ansonsten war der erste Prozesstag war von Anträgen der Verteidigung gegen den Ort der Verhandlung bestimmt. Der Saal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stammheim, der für einen fünfstelligen Millionenbetrag für Terrorverfahren gebaut und im April eingeweiht worden war, sei dem Verfahren unangemessen.

Die Sicherheitsvorkehrungen gegen ihre Mandanten kämen einer Vorverurteilung gleich, sagten die Verteidiger. Zudem beschneide eine Panzerglasscheibe zwischen Anwälten und Angeklagten die Rechte der Verteidigung. Das Gericht lehnte die Anträge, auf Verlegung des Verfahrens in einen anderen Gerichtssaal ab.

Der Prozess soll am 8. Mai mit der Verlesung der Anklageschrift fortgesetzt werden. Weitere Termine sind in dem Verfahren bis Dezember angesetzt.

Vor dem OLG Stuttgart begannen am Dienstag zudem zwei weitere Verfahren gegen mutmassliche PKK-Mitglieder. Einem 53-Jährigen wird vorgeworfen, sich als Leiter des PKK-Gebiets Heilbronn betätigt, Geld gesammelt und Kundgebungen organisiert zu haben. Ein 62-Jähriger muss sich wegen ähnlicher Vergehen im Gebiet Freiburg verantworten. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft.

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