Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft klagt Tadschiken wegen IS-Anschlagsplänen in Deutschland an

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Deutschland,

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmasslichen Islamisten aus Tadschikistan erhoben, der mit weiteren Mitgliedern einer IS-Zelle Anschläge in Deutschland geplant haben soll.

Richter mit Strafgesetzbuch
Richter mit Strafgesetzbuch - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ravsan B. soll mit weiteren Beschuldigten Terrorzelle gegründet haben.

Der seit März 2019 in Untersuchungshaft sitzende Ravsan B. soll mit weiteren im vergangenen April festgenommen Tadschiken für die Attentate Anweisungen eines Führungsmitglieds der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aus Syrien entgegengenommen haben, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte.

Zudem soll die Zelle von einem ranghohen IS-Führer in Afghanistan «religiösen Unterricht» im Sinne einer radikalislamischen Glaubensauslegung und konkrete Vorgaben für den in Deutschland geplanten Anschlag erhalten haben. Bei der Festnahme der vier weiteren mutmasslichen Zellenmitglieder vor gut drei Monaten hatten die Ermittler von mutmasslichen Anschlagsplänen auf Einrichtungen von US-Streitkräften und Einzelpersonen berichtet.

B. soll die Zelle spätestens im Januar 2019 zusammen mit den anderen Tadschiken gegründet haben. Gegen diese Männer wird weiter ermittelt. Um die Attentatspläne zu finanzieren und dem IS Geld zukommen zu lassen, soll B. zunächst einen mit 40.000 Dollar dotierten Auftrag für einen Mordanschlag auf einen Geschäftsmann in Albanien angenommen haben.

Dazu sollen B. und ein weiteres Zellenmitglied nach Albanien gereist sein. Laut Bundesanwaltschaft brachen sie die Ausführung des Auftrags jedoch kurzfristig ab, weil ihnen am geplanten Anschlagsort Zweifel an der Identität des Opfers kamen. Die mutmasslichen Islamisten sollen daraufhin nach Deutschland zurückgekehrt sein.

Hier sollen die Zelle dann in Absprache mit dem IS-Führungskader in Afghanistan die Ermordung eines Manns geplant haben, der in Deutschland lebt und sich kritisch über den Islam geäussert hatte. Durch die Tat sollte laut Bundesanwaltschaft ein Exempel statuiert und der Anschlag zu Propagandazwecken verwendet werden.

So soll der IS-Kader der Zelle vorgegeben haben, Bilder des toten Opfers aufzunehmen, die anschliessend auf YouTube veröffentlicht werden sollten. Bevor die Islamisten den Mordplan umsetzen konnten, wurde B. von SEK-Beamten festgenommen.

Für die geplanten Anschläge hatte B. sich nach den Erkenntnissen der Ermittler bereits Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen und Zündmechanismen verschafft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

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