Deutscher Städtetag warnt vor Flickenteppich bei Grundsteuerreform

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Deutschland,

Der Deutsche Städtetag hat bei der umstrittenen Reform der Grundsteuer vor einem Flickenteppich gewarnt.

Grundsteuer muss neu geregelt werden
Grundsteuer muss neu geregelt werden - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Vizepräsident Maly lehnt von Bayern geforderte Öffnungsklausel ab.

«Bund und Länder müssen sich auf eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundsteuer verständigen. Alleingänge sind kontraproduktiv», erklärte der Vizepräsident des Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), am Dienstag nach einer Sitzung des Präsidiums des Gremiums in Bayreuth. Er bezog sich auf Forderungen Bayerns nach einer Öffnungsklausel in der Reform.

Maly erklärte, «ein einheitliches Recht hält den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in Grenzen und ist allemal besser als 16 verschiedene steuerliche Bewertungsregelungen». Ausserdem werde sichergestellt, dass die Bundesländer nicht in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten. Ausserdem bleibe die Grundsteuer mit anderen Steuern und Abgaben kompatibel.

Der Städtetag forderte den Bund auf, «umgehend» einen Gesetzentwurf für die Grundsteuerreform vorzulegen. Die Städte seien voller Sorge, dass der Bund und die Länder auch neun Monate vor Ablauf der Frist für die Reform noch immer kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet haben. Die Reform dürfe nicht scheitern - es stünden 14 Milliarden Euro auf dem Spiel.

Bund und Länder ringen seit Monaten um einen Kompromiss für die vom Bundesverfassungsgericht bis Jahresende angeordnete Grundsteuerreform. Zuletzt lehnte Bayern einen Kompromiss weiter ab und forderte eine Öffnungsklausel, um eigene Regeln treffen zu können.

Nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» will die CDU der Schwesterpartei eine Öffnungsklausel erlauben. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Andreas Jung (CDU), sagte der Zeitung, die Länder, die eigene Regelungen erlassen wollten, «sollen dazu die Möglichkeit haben». Es gebe keinen zwingenden Grund für eine bundeseinheitliche Regelung.

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