Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND).
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kläger machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend..

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe muss über Verfassungsbeschwerden gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz entscheiden. Die Klagen der Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten richten sich gegen die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland, die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. (Az. 1 BvR 2835/17)

Die Kläger machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend. Die Verfassungsrichter müssen nun entscheiden, ob sie der Abhörpraxis des Auslandsgeheimdiensts Grenzen setzen. Eine zentrale Rolle dürfte dabei auch die Kontrolle der Arbeit des BND spielen. Die Bundesregierung verteidigte in einer mündlichen Verhandlung im Januar die bestehenden Regelungen.

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