Bundestag

    Bundestag und Bundesrat billigen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Sicherheitsbehörden können von den Telekommunikationsanbietern künftig auf einer neuen gesetzliche Grundlagen Einsicht in personenbezogene Daten verlangen.

    Smartphone
    Smartphone - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Einigung im Vermittlungsausschuss macht Weg für Gesetz gegen Hasskriminalität frei.

    Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, auf die sich am Mittwoch der Vermittlungsausschuss geeinigt hatte. Im Bundestag stimmten Union und SPD für das Gesetz, AfD und FDP votierten mit Nein, Linke und Grüne enthielten sich.

    Der Gesetzesbeschluss macht auch den Weg dafür frei, dass das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität in Kraft treten kann. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dieses bisher nicht ausgefertigt, weil es ebenfalls eine Bestandsdatenauskunft vorsieht. Anbieter müssen demnach strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt (BKA) melden.

    Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Bei Bestandsdaten handelt es sich um personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen stehen. Das Gesetz trifft aber auch Regelungen zu Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.

    Das vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz musste im Vermittlungsausschuss beraten werden, weil es im Bundesrat nicht die Zustimmung der Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen fand. Diese befürchteten, die Neuregelung könnte erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen, das bereits eine frühere Regelung gekippt hatte.

    Nach dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss sind insbesondere Auskünfte zu Nutzungsdaten im repressiven Bereich nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich. Ausserdem wird klargestellt, dass nur bei bestimmten besonders schweren Straftat eine Passwortherausgabe in Betracht kommt.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    geld
    360 Interaktionen
    Geldnot
    Suhrental Bussen
    169 Interaktionen
    Trinkwasser knapp

    MEHR IN POLITIK

    2 Interaktionen
    Stans NW
    Hackerangriff
    Mit Hackerangriff

    MEHR BUNDESTAG

    Parlament
    38 Interaktionen
    Berlin
    Adis Ahmetovic
    3 Interaktionen
    Berlin
    lars haise
    9 Interaktionen
    Deutschland:
    bundestag
    39 Interaktionen
    Massnahmen

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    5 Interaktionen
    Wolfsburg
    1 Interaktionen
    Trotz China-Schwäche
    Ralf Schumacher
    7 Interaktionen
    Notbremsung