Rat lehnt vollständigen Verbleib der Axpo in öffentlicher Hand ab
Der Kantonsrat Zug hiess am Donnerstag die Forderung der SP-Fraktion nach einer Deckelung der Gesamtvergütung der Axpo-Konzernleitung gut. Einen vollständigen Verbleib der Axpo in der öffentlichen Hand lehnte er hingegen ab.

Die Fraktion der SP forderte in einem Vorstoss, dass die Axpo Holding mit ihren Kraftwerken, Speicheranlagen und Netzen vollständig in öffentlicher Hand bleibe. Zudem soll die Gesamtvergütung der Konzernleitung begrenzt werden.
Unterstützung gab es von der Regierung für die Forderung nach einer Deckelung der Vergütung für die Konzernleitungsmitglieder.
Hingegen lehnte der Regierungsrat die Forderung nach einem vollständigen Verbleib in der öffentlichen Hand ab, weil ein Aktionärbindungsvertrag die öffentliche Kontrolle über die Axpo Holding, ihre Netze, Kraftwerke und Speicheranlagen bereits sicherstelle. Eine begrenzte Öffnung des Aktionariats sei notwendig, um den hohen Investitionsbedarf zu decken und die finanzielle Stabilität in Krisen zu gewährleisten.
Ähnlich argumentierte etwa der Sprecher der FDP, Thomas Gander. Die Axpo müsse die erneuerbare Energie ausbauen, Netze verstärken und eine sichere Versorgung garantieren. «Dafür braucht sie genügend Kapital und dieses soll auch ausserhalb der bestehenden Aktionäre beschafft werden können», so der Kantonsrat.
Finanzdirektor Heinz Tännler kritisierte in seinem Votum die Aktionärsstruktur der Axpo, da Kantone und Elektrizitätswerke unterschiedliche Ziele verfolgten: Den Kantonen läge vor allem die Versorgungssicherheit am Herzen, während die Elektrizitätswerke vor allem auf hohe Dividenden bedacht seien.
Da kein Gegenantrag aus dem Kantonsrat eingereicht wurde, kam es zu keiner Abstimmung.
Die Axpo Holding AG gehört der öffentlichen Hand. Zu den Eigentümern zählen laut der regierungsrätlichen Botschaft Elektrizitätswerke der Kantone Aargau, Zürich, St. Gallen/Appenzell und Thurgau sowie die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Glarus und Zug.










