Bundesrat

Bundesrat übergibt dem Parlament das EU-Dossier

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Das Parlament übernimmt die Führung im EU-Dossier. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum EU-Vertragspaket gutgeheissen und zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

EU-Flagge
EU-Flagge - AFP/Archiv

WAS HAT DER BUNDESRAT AM FREITAG BESCHLOSSEN?

Der Bundesrat stimmte dem Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU (Bilaterale III)» zu und übergab das Dossier zur Ratifizierung dem Parlament.

WAS SAGT DER BUNDESRAT ZU SEINEM ENTSCHEID?

Die Verabschiedung der Botschaft ans Parlament zu den Verträgen sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zu Brüssel, sagte etwa Bundespräsident Guy Parmelin. «Wir haben gut verhandelt», bilanzierte Aussenminister Ignazio Cassis. «Das Resultat ist gut für unser Land.» Die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs sei ein pragmatischer Schritt und garantiere gleich lange Spiesse und gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer.

HAT DER BUNDESRAT ETWAS AN SEINER BOTSCHAFT GEÄNDERT?

Ja. Der Bundesrat hat seinen Vorschlag, den er in die Vernehmlassung geschickt hatte, leicht geändert. Gegenüber dem ersten Vorschlag passte der Bundesrat drei weitere Gesetze an. Diese betreffen unter anderem die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping», wie der Bundesrat mitteilte.

ÜBER WAS WIRD DAS PARLAMENT ENTSCHEIDEN?

Das Parlament wird einerseits die Verträge annehmen oder ablehnen müssen. Diese wurden zwischen Bern und Brüssel unterzeichnet und können vom Parlament nicht geändert werden. Andererseits werden die eidgenössischen Räte über 36 Gesetzesänderungen sowie drei neue Gesetze beraten müssen. Bei den Änderungen handelt es sich laut dem Bundesrat um 15 von «substanziellem» und 21 von «geringfügigem» Ausmass. Die Gesetze dienen der inländischen Umsetzung des Pakets und regeln die flankierenden Massnahmen.

WIE IST DIE POLITISCHE STIMMUNG VOR DER PARLAMENTSDEBATTE?

Die Positionen sind bekannt, die Fronten sind weitgehend geklärt. Gar nichts anfangen mit dem Vertragspaket können unter anderen die SVP, das Komitee Autonomiesuisse sowie die Bewegung Mass-voll. Auf der anderen Seite kämpfen die anderen grossen Parteien SP, Mitte, FDP, Grüne und GLP zusammen mit den Sozialpartnern und der Mehrheit der Kantone für ein Ja zu den Bilateralen III. Mehrere Reaktionen zeigen aber, dass eine Gesamtbeurteilung des gesamten Pakets erst am Ende der parlamentarischen Debatte erfolgen wird. Entscheidend sein dürfte, inwiefern an den vom Bundesrat beschlossenen innenpolitischen Massnahmen gerüttelt wird. Die Linke warnt davor, die Lohnschutzmassnahmen abzuschwächen, sonst drohe der bilaterale Weg zu scheitern. Auch von Befürwortenden des Vertragspakets wird insbesondere das Stromabkommen kritisiert, das gleichzeitig, aber in einem separaten Beschluss zur Abstimmung kommen soll.

WIE GEHT ES NUN WEITER?

Fortan liegt der Ball beim Parlament. Dessen Gremien müssen nun entscheiden, wie und wann das Paket behandelt werden wird. Brisant ist der Abstimmungssonntag vom 14. Juni. Dann stimmen Volk und Stände über die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative der SVP ab. Würde das Volksbegehren angenommen, wäre der bilaterale Weg mit der EU wohl gefährdet – und somit stünde auch das neue Vertragspaket auf der Kippe. Bis wann das Parlament das Paket fertig behandelt haben wird, ist offen. Das Ziel sei, das Dossier vor dem Ende der Legislatur im Herbst 2027 parlamentarisch abzuschliessen, hiess es verschiedentlich. Eine Volksabstimmung könnte dann aber auch erst nach den nationalen Wahlen im Jahr 2028 erfolgen.

UND WAS MACHT DER BUNDESRAT NUN?

«Der Lead des Bundesrats geht heute zu Ende – ab jetzt ist er im Parlament», sagte Aussenminister Cassis. Er verspüre «ein Gefühl der Befreiung». Der Bundesrat würde sich nie trauen, dem Parlament das Tempo zu diktieren. Der Bundesrat habe Wünsche ausgedrückt, aber keine verbindlichen Vorgaben. «Das Parlament ist frei, alle Gesetze zu ändern, die es will», so Cassis. Am Ende müsse man schauen, was sich aus der Debatte ergibt. «Ich bin im Moment sehr gespannt, die Debatte zu verfolgen, und dann schaue ich...», sagte Cassis schliesslich auf eine Frage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, ob er 2028 noch Bundesrat sei.

WAS HABEN BRÜSSEL UND BERN VEREINBART?

Das Paket sieht einerseits die Aktualisierung von bestehenden Abkommen vor. Es sind jene in den Bereichen Luft- und Landverkehr, des Handels mit Lebensmitteln, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) und der Personenfreizügigkeit. Weiter werden in den Vertragstexten regelmässige Kohäsionszahlungen der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten geregelt. Andererseits sieht das Paket neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Zudem soll ein hochrangiger Dialog zwischen der Schweiz und der EU eingerichtet werden. Auch die Teilnahme der Schweiz an Programmen der EU wurde geregelt. Die neuen Texte sehen zudem eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit vor.

BEINHALTEN DIE ABKOMMEN INSTITUTIONELLE ELEMENTE?

Ja. Die institutionellen Elemente werden neu in den jeweiligen Binnenmarktabkommen einzeln geregelt. Dies ist der springende Unterschied im Vergleich zum institutionellen Rahmenabkommen, welches Bern und Brüssel bis ins Jahr 2021 angestrebt hatten. Damals hätten die institutionellen Elemente die Abkommen «umrahmt». Die institutionellen Elemente regeln die dynamische Rechtsübernahme und den Streitbeilegungsmechanismus.

WAS IST DIE DYNAMISCHE RECHTSÜBERNAHME?

Die vertiefte Partnerschaft regelt in den modernisierten Abkommen in den Bereichen Luftverkehr, MRA, Landverkehr und der Personenfreizügigkeit sowie in den drei neuen Abkommen die sogenannte dynamische Rechtsübernahme. Diese soll gewährleisten, dass die Abkommen auch bei einer Rechtsentwicklung ihre Gültigkeit behalten. Bei diesen Abkommen gilt daher das «Decision Shaping».

WAS IST DAS DECISION SHAPING?

Die Schweiz soll sich im Rahmen dieses Instruments am EU-Gesetzgebungsverfahren beteiligen können. Dabei erhält sie ein Mitspracherecht, kann aber nicht mitentscheiden. Dieses Instrument kennt Bern bereits bei den Schengen-/Dublin-Abkommen.

WAS PASSIERT BEI EINEM STREIT?

Bei einem Streit zwischen der EU und der Schweiz würde im gemischten Ausschuss des betroffenen Abkommens nach einer Lösung gesucht. Erst wenn man sich dort nicht einig wird, würde der Fall einem paritätisch zusammengesetzten Schiedsgericht vorgelegt. Wenn die Streitfrage EU-Recht betrifft, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung des Rechts angerufen werden. Der Streit selbst wird jedoch immer vom Schiedsgericht beurteilt, nicht vom EuGH.

WAS KOSTEN DIE ABKOMMEN DER SCHWEIZ?

Für die Schweiz entstehen verschiedene Kostenstellen. So sind im Beitragsabkommen regelmässige Kohäsionszahlungen vorgesehen. In den Jahren 2030 bis 2036 hat die Schweiz dafür jährlich 350 Millionen Franken einzusetzen. Das Geld geht dabei nicht ans EU-Budget, sondern direkt an die Partnerstaaten. Weiter muss die Schweiz auch für ihre Teilnahme an den Programmen der EU sowie an verschiedenen Plattformen beitragen. Insgesamt kostet der Zugang zum EU-Binnenmarkt rund eine Milliarde Franken im Jahr.

WAS GESCHIEHT IM BEREICH LOHNSCHUTZ?

Die Schweiz plant flankierende Massnahmen wie das Anmeldeverfahren, Lohn- und Arbeitskontrollen sowie Sanktionen bei Verstössen einzuführen, um den Lohnschutz bei Entsendungen zu gewährleisten. Ergänzend kommen nationale Begleitmassnahmen hinzu, etwa die Digitalisierung des Meldeverfahrens, zusätzliche Kontrollen im Bausektor und die Sicherung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen. Auch die Spesenregelung wurde angepasst, um Lohndumping durch ungenügende Spesenentschädigung zu verhindern. Eine Kautionspflicht kann bei wiederholten Verstössen ausländischer Betriebe zum Schutz des Lohnniveaus angeordnet werden.

WIE FUNKTIONIERT DIE SCHUTZKLAUSEL BEI DER ZUWANDERUNG?

Um die Zuwanderung aus der EU einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Der Bundesrat muss die Aktivierung der Schutzklausel prüfen, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird. Es sind die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit überschritten, muss der Bundesrat handeln.

AB WANN GELTEN DIE ABKOMMEN?

Die neuen Abkommen können erst in Kraft treten, wenn sie sowohl in der Schweiz als auch in der EU erfolgreich ratifiziert werden. Bis auf eine Ausnahme hat das ausgehandelte Vertragspaket noch keine Gültigkeit.

WAS IST DIE AUSNAHME?

Die Ausnahme betrifft das Abkommen zur Teilnahme der Schweiz an den Programmen der EU. Es wird derzeit vorläufig angewendet und ermöglicht Forschenden aus der Schweiz seit dem 1. Januar 2025, am europäischen Forschungsprogramm Horizon Europe teilzunehmen. Weiter kann die Schweiz seit diesem Jahr erneut am Kernfusionsreaktor Iter arbeiten. Für 2027 ist im Rahmen dieses Abkommens zudem eine Assoziierung der Schweiz am Bildungs- und Mobilitätsprogramm Erasmus plus vorgesehen.

UND WIE RATIFIZIERT DIE EU DIE VERTRÄGE?

In Brüssel müssen die beiden Gesetzgeber dem Vertragspaket zustimmen. Es ist der Rat der EU, in welchem die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten vertreten sind, und das Europäische Parlament. Der Rat stimmte bereits Ende Februar dem Vertragspaket zu. Das Parlament nahm die Arbeiten zur Ratifizierung im vergangenen Monat auf. Die ausgehandelten Abkommen mit der Schweiz gelten in Brüssel als wenig umstritten.

Kommentare

User #3629 (nicht angemeldet)

Eu in den container

User #1362 (nicht angemeldet)

Die Frage ist doch, das vollständige Dossier?

Weiterlesen

Kerzers
73 Interaktionen
Postauto-Brand
homeoffice
144 Interaktionen
Zum Sparen

MEHR BUNDESRAT

Jans
80 Interaktionen
Bern/Brüssel
7 Interaktionen
Bern
Notrecht
7 Interaktionen
Bern
EU-Paket Jans Parmelin Cassis
261 Interaktionen
Bundesrat

MEHR AUS STADT BERN

Ursula Zybach Reto Nause
10 Interaktionen
«Sehr unbefriedigend»
1 Interaktionen
Bern
3 Interaktionen
Bern West