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Bundesrat stimmt Rechtsanspruch auf schnelles Internet zu

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Deutschland,

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den Weg für einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet freigemacht.

Netzwerkkabel in einem Serverraum
Netzwerkkabel in einem Serverraum - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Länderkammer fordert aber weitere Prüfung zu Kosten für Mieter bei Kabel-TV.

Die Länderkammer billigte am Freitag den Entwurf für eine Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der auch ein zügigerer Netzausbau erreicht werden soll. Zugleich forderten die Länder die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob das Gesetz zu einer stärkeren finanziellen Belastung von Mieterinnen und Mietern bei den Gebühren fürs Kabelfernsehen führt.

Mit der TKG-Novelle werden Vorgaben der EU umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der laut Bundesregierung ihre «soziale und wirtschaftliche Teilhabe einschliesslich der Nutzung von Video-Streaming-Diensten sowie Home-Office in angemessenen Umfang ermöglicht». Was genau dies bedeutet, also wie schnelles Internet definiert wird, soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden - «unter Berücksichtigung der von der Mehrheit der Verbraucher genutzten Mindestbandbreite». Berechnet werden soll die verbindliche Untergrenze vermutlich von der Bundesnetzagentur.

Vorteile soll dies Verbraucherinnen und Verbrauchern vor allem abseits der Ballungsgebiete bescheren. «Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet», erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fügte hinzu, dass die Verbraucherrechte auch darüber hinaus gestärkt werden sollten. Vorgesehen ist etwa, dass es pauschale Entschädigungen bei Störungen oder im Falle von versäumten Technikerterminen geben soll.

Der Bundesrat wies am Freitag in einer begleitenden Entschliessung allerdings darauf hin, dass weiteres Verbesserungspotenzial bestehe, welches gegebenenfalls gesetzgeberisch aufzugreifen sei. Vor allem eine mögliche Mehrbelastung für Mieter soll demnach geprüft werden. Hintergrund ist die im Gesetz enthaltene Streichung des sogenannten Nebenkostenprivilegs zum 30. Juni 2024. Nach diesem Privileg konnten Vermieter bislang monatliche Kosten der Kabelfernsehversorgung über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Unter anderem der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hatte kritisiert, ein günstiges Sammelabo über ein Wohnungsunternehmen sei dann nicht mehr möglich. Auf Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen haben wollten, kämen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu.

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