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    Bundesrat berät über Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

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    Deutschland,

    Einen Tag nach dem Bundestag berät am Donnerstag (11.00 Uhr) der Bundesrat in einer Sondersitzung über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.

    Plenum des Bundesrats
    Plenum des Bundesrats - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht bundeseinheitliche Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schliessung von Geschäften und Schulen vor..

    Aktiv zustimmen muss die Länderkammer aber nicht. Sie müsste einen Einspruch beschliessen, um das Gesetz aufzuhalten. Das ist aber nicht zu erwarten. Hat das Gesetz den Bundesrat passiert, wird es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zugeleitet, der es ausfertigen muss. Es könnte dann kommende Woche in Kraft treten.

    Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht bundeseinheitliche Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schliessung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Massnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schliessen.

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