So will der Bundesrat die Invalidenversicherung gesunden lassen
Neue Integrationsleistung für Jugendliche, verbesserter Zugang zu finanzierten Aus- und Weiterbildungen, Schuldenabbau bei der AHV – und Ultima Ratio eine Erhöhung der Lohnbeiträge: Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat die kriselnde Invalidenversicherung sanieren.

WAS IST DIE AUFGABE DER INVALIDENVERSICHERUNG (IV)?
Die Aufgabe der IV besteht darin, Betroffene nach Möglichkeit wieder einzugliedern oder gegebenenfalls eine ökonomische Grundsicherung in Form einer Rente oder Ergänzungsleistung bereitzustellen. Prävention und Therapie gehören nicht zu ihrem Mandat, sondern fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Gesundheitsversorgung. Entsprechend kann die IV die Anzahl der Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht steuern, sondern reagiert auf Entwicklungen, die weitgehend ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
WIE GEHT ES DER SOZIALVERSICHERUNG AKTUELL?
Die IV ist heute strukturell defizitär und die finanzielle Lage verschlechtert sich weiter. Seit Anfang der 1990er-Jahre liegen die Ausgaben mit wenigen Ausnahmen über den Einnahmen. Grund dafür ist insbesondere die zunehmende Zahl von IV-Rentenbeziehenden. Zwischen 2019 und 2024 stieg diese um 9600 Personen an. Eine/r von zehn Rentenbeziehenden ist jünger als dreissig Jahre, wie ein Dokument des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigt. Über alle Altersgruppen steigt insbesondere die Anzahl Neurenten aufgrund einer psychischen Erkrankung stark an. 2024 litt jede/r zweite Rentenbeziehende an einer psychischen Erkrankung. Die Ursachen für diesen globalen Trend sind noch nicht abschliessend geklärt. In der Schweiz kommen politische Entscheide und die Rechtsprechung hinzu, die für bestimmte gesundheitliche Einschränkungen oder für bestimmte Konstellationen die Anspruchsvoraussetzungen gesenkt haben. Dies führt zu mehr und/oder höheren Renten.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE ZUKUNFT?
Der Anstieg in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist besonders besorgniserregend, da diese Versicherten potenziell über einen langen Zeitraum hinweg IV-Renten beziehen. Da Renten mehr als die Hälfte der Ausgaben der IV ausmachen, hat dies für die Versicherung einschneidende finanzielle Auswirkungen. Aufgrund des beobachteten Anstiegs der Neurenten ist davon auszugehen, dass deren Zahl auch in den nächsten Jahren auf einem erhöhten Niveau verbleiben wird. Diese Entwicklung, kombiniert mit einem erwarteten Bevölkerungswachstum, führt zu einem Anstieg der Rentenausgaben und damit insgesamt zu einem Anstieg der Gesamtausgaben der IV. Über den gesamten Zeitraum bis 2040 hinweg rechnet der Bund mit jährlichen Umlagedefiziten von rund 300 Millionen Franken. Das heisst: Rund drei Prozent der jährlichen Ausgaben können nicht mit den Einnahmen gedeckt werden.
HAT DIE IV NOCH GENÜGEND FLÜSSIGE MITTEL?
Aktuell ja, die finanzielle Lage verschlechtert sich aber zunehmend. Die flüssigen Mittel und Anlagen der IV lagen 2024 rund 13 Prozentpunkte unter der gesetzlich vorgesehenen Mindestgrenze von 50 Prozent einer Jahresausgabe und nehmen weiter kontinuierlich ab. Im Referenzszenario wäre das Vermögen der IV in rund 15 Jahren vollständig aufgebraucht – ohne Berücksichtigung der Schulden von 10,3 Milliarden Franken bei der AHV. Im tiefen Szenario wäre der IV-Fonds voraussichtlich bereits zu Beginn der 2030er-Jahre leer. Der Bund prüft deshalb Massnahmen, um kurzfristig die für die Finanzierung der laufenden Ausgaben nötigen flüssigen Mittel sicherzustellen, falls sich die finanzielle Lage der Versicherung schneller als erwartet verschlechtern sollte.
WAS SIEHT DER BUNDESRAT MITTEL- UND LANGFRISTIG VOR?
Um die langfristige Zahlungsfähigkeit der Versicherung zu gewährleisten, den IV-Fonds auf die gesetzlich vorgegebene Höhe aufzustocken und mittelfristig den Schuldenabbau einzuleiten, hat der Bundesrat am Mittwoch die Leitlinien zu einem Reformpaket beschlossen. Dieses zielt auch darauf ab, junge Erwachsene stärker zu unterstützen und zu begleiten. Dazu will der Bundesrat eine Integrationsleistung einführen. Diese neue Leistung richtet sich an Versicherte zwischen 18 und 25 Jahren, die über ein Integrationspotenzial verfügen, aber gesundheitlich noch nicht in der Lage sind, an Massnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen.
WAS SOLLEN BETROFFENE ERHALTEN?
Bei diesen jungen Menschen geht es darum, einen vorzeitigen Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und ihre Autonomie langfristig zu stärken. Die Integrationsleistung umfasst eine Geldleistung sowie individuelle Begleitung der jungen Betroffenen und ihres Umfelds. Ziel ist, dass sie die krankheitsbedingten Herausforderungen besser meistern können und schrittweise auf mögliche Integrationsmassnahmen vorbereitet werden. Schon die letzte Revision vollzog bereits Schritte, welche den Anstieg der Neurenten von Jugendlichen bremsen sollen. So verstärkten die IV-Stellen die Beratung und Begleitung junger Versicherter zwischen dem Abgang von der Schule und dem Beginn der ersten Berufsausbildung.
WELCHE WEITEREN MASSNAHMEN SIND GEPLANT?
Junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit niedrigem Einkommen, die derzeit die Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen, sollen besser unterstützt werden. Geplant ist auch, gewisse Anforderungen zu lockern und die Direktzahlung an die Versicherten anstelle der Arbeitgeber wieder einzuführen. Schliesslich soll das Abklärungsverfahren effizienter und schneller werden, wobei weniger häufig auf externe Gutachten zurückgegriffen werden soll.
REICHT DAS FÜR EINE STABILISIERUNG DER IV?
Das ist unklar. Deswegen prüft der Bundesrat weitere Massnahmen. Er will beispielsweise einen Weg finden, um die Schulden der IV bei der AHV abzubauen. Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat eine Zusatzfinanzierung vor. Als Ultima Ratio sollen die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte erhöht werden.
WIE KOMMEN DIESE VORSCHLÄGE AN?
Unterschiedlich. Für die FDP sind die geplanten höheren Lohnbeiträge inakzeptabel, wie die Partei in einer Mitteilung schrieb. Stattdessen brauche es eine konsequente Wiedereingliederung, engagierte Arbeitgeber und klare Arbeitsanreize. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst dagegen die «moderate Erhöhung der Lohnbeiträge». Die von der Politik verursachten IV-Schulden dürften jedoch nicht auf die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden, hiess es in einer Mitteilung.
WIE GEHT ES NUN WEITER?
Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Ende Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen. Insbesondere aufgrund des Finanzbedarfs erfolgen die Arbeiten in enger Abstimmung mit den Gesetzgebungsarbeiten zur nächsten AHV-Reform (AHV2030). Über die Reformen entscheiden wird letztlich das Parlament und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung.










