FDP fordert konsequenten Vollzug rechtskräftiger Wegweisungen
Kantonsrat Damian Hunkeler fordert vom Regierungsrat, dass dieser aufzeigt, ob die Durchsetzungshaft gegenüber weggewiesenen Personen konsequent angewandt wird.

Die FDP.Die Liberalen Luzern fordert eine konsequente Anwendung der bestehenden gesetzlichen Instrumente beim Vollzug rechtskräftiger Wegweisungen.
Mit einer Motion verlangt Kantonsrat Damian Hunkeler, Luzern, dass der Regierungsrat aufzeigt, ob die Durchsetzungshaft bei nicht kooperierenden, rechtskräftig weggewiesenen Personen im Kanton Luzern konsequent, rechtsgleich und verhältnismässig angewendet wird und wo Optimierungsbedarf besteht.
Vorstoss fordert Klarheit über heutige Vollzugspraxis
Das Bundesrecht sieht mit der Durchsetzungshaft ein Instrument vor, um den Vollzug rechtskräftiger Wegweisungen sicherzustellen. Insbesondere dann, wenn betroffene Personen ihre Mitwirkungspflichten verletzen und den Vollzug verhindern, muss dieses Instrument im gesetzlichen Rahmen konsequent angewendet werden.
Mit seinem Vorstoss fordert Damian Hunkeler mehr Klarheit über die heutige Vollzugspraxis im Kanton Luzern. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob Weisungen oder organisatorische Verbesserungen notwendig sind, damit rechtskräftige Entscheide wirksam umgesetzt werden können.
Wer kein Aufenthaltsrecht mehr hat, darf Entscheidsvollzug nicht verhindern
«Ein Rechtsstaat ist nur glaubwürdig, wenn rechtskräftige Entscheide auch umgesetzt werden. Das geltende Recht muss konsequent, rechtsgleich und verhältnismässig angewendet werden», erklärt Kantonsrat Damian Hunkeler.
Die FDP Luzern setzt sich für einen funktionierenden Rechtsstaat ein. Wer kein Aufenthaltsrecht mehr hat und seine Mitwirkungspflichten missachtet, darf den Vollzug rechtskräftiger Entscheide nicht verhindern. Gleichzeitig müssen sämtliche Massnahmen stets den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.










