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    Bundesgericht bestätigt 20 Jahre Haft für Gräueltaten in Liberia

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Das Bundesgericht hat die 20-jährige Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen liberianischen Rebellenkommandanten Alieu Kosiah bestätigt. Es sprach ihn jedoch vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit frei. Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen bleibt bestehen.

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    Das Bundesgericht in Lausanne. - keystone

    In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil befasste sich das Bundesgericht erstmals mit der Frage, ob der Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit rückwirkend angewendet werden darf. Die Schweiz nahm diesen erst 2011 ins Strafgesetzbuch auf.

    Kosiah hatte zwischen 1993 und 1995 während des Bürgerkriegs im westafrikanschen Land eine hohe militärische Funktion in der Rebellenbewegung United Liberation Movement of Liberia for Democracy (ULIMO) inne.

    Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass eine rückwirkende Anwendung des Straftatbestands gegen das Legalitätsprinzip verstösst. Es sprach den 51-Jährigen deshalb vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit frei.

    Die übrigen Schuldsprüche bestätigte das Gericht hingegen. Zu den Kriegsverbrechen zählen die Rekrutierung von Kindersoldaten, Mord, Vergewaltigung und die Störung des Totenfriedens durch kannibalistische Handlungen.

    Damit bleibt die vom Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts 2023 verhängte Freiheitsstrafe von 20 Jahren bestehen. Das Bundesgericht bestätigte auch den zehnjährigen Landesverweis.

    Mit seinem Urteil präzisierte das Bundesgericht die Möglichkeiten der Schweiz, im Ausland begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Seit 2011 erlaubt das Schweizer Strafrecht eine solche Strafverfolgung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne direkten Bezug zur Schweiz.

    Für Taten vor 2011 fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage. Weder die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch das internationale Gewohnheitsrecht rechtfertigen nach Auffassung des Bundesgerichts eine rückwirkende Anwendung.

    Das Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts hatte Kosiah 2023 noch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Diesen Schuldspruch hob das Bundesgericht nun auf.

    Der erste liberianische Bürgerkrieg dauerte von 1989 bis 1997. Verschiedene Rebellengruppen kämpften gegen die Regierung und untereinander um die Macht. Schätzungsweise 200'000 Menschen kamen ums Leben. Die Konfliktparteien rekrutierten Tausende Kindersoldaten und zwangen sie teilweise zur Teilnahme an Gräueltaten.

    Kosiah war 1999 in die Schweiz geflüchtet. Die Behörden lehnten sein Asylgesuch ab. Nach einer Anzeige einer Nichtregierungsorganisation nahmen sie ihn 2014 fest. Seither befindet er sich in Haft.

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