Bundesgericht verhandelt Revisionsfall nach Liebesaffäre öffentlich
In der Affäre um die Liebesbeziehung zweier Bundesrichter kommt es zum ersten inhaltlichen Grundsatzentscheid. Das Bundesgericht führt nächste Woche ein öffentliches Pilot-Verfahren durch.

Das Bundesgericht entscheidet in der Affäre um die Beziehung zwischen den Bundesrichtern Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) erstmals materiell über ein Revisionsgesuch. Am nächsten Donnerstag, 5. November, führt das Gericht in Lausanne eine öffentliche Parteiverhandlung und eine öffentliche Urteilsberatung durch, wie es am Donnerstag mitteilte.
Das Pilotverfahren betrifft einen Entscheid vom 29. Mai 2026. Damals hatte das Bundesgericht unter Mitwirkung von Richterin van de Graaf die Beschwerde eines Bürgers abgewiesen. Dieser verlangt nun die Aufhebung: Van de Graaf hätte wegen ihrer Beziehung zu Donzallaz nicht mitwirken dürfen.
Ab 10.00 Uhr erhalten die Parteien Gelegenheit für Vorträge, ab 15.00 Uhr soll die Urteilsberatung samt Verkündung stattfinden. Eine öffentliche Parteiverhandlung mit Urteilsberatung ist für Revisionsfälle eher ungewöhnlich. Solche Begehren werden in aller Regel auf dem rein schriftlichen Zirkulationsweg hinter verschlossenen Türen entschieden.
Der Entscheid könnte richtungsweisend sein für rund ein Dutzend weitere Revisionsgesuche, die nach Bekanntwerden der Beziehung eingereicht wurden. Mitte Oktober war das Gericht auf ein erstes Gesuch aus formellen Gründen nicht eingetreten, weil eine Frist verpasst worden war. Nun beugt sich das Gericht erstmals inhaltlich über die Frage, ob zwischen den beiden Richtern eine gesetzlich unzulässige «dauernde Lebensgemeinschaft» vorlag, die zur Befangenheit führte.
Die Klärung fällt in eine heikle Phase: Wegen der im Frühjahr publik gewordenen Affäre hatte das Parlament die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts auf die Wintersession verschoben. Beide Richter stellen sich zur Wiederwahl. Für Unruhe sorgte zudem die Vollversammlung des Gerichts, die kürzlich überraschend Thomas Müller (SVP) anstelle des bisherigen Präsidenten François Chaix (FDP) fürs Gerichtspräsidium vorschlug.










