Bundesgericht weist Beschwerde zu Ernährungsinitiative ab
Die Initiantinnen und Initianten der Ernährungsinitiative haben keinen Erfolg mit ihrer Beschwerde gegen die Abstimmungsinformationen des Bundes zu ihrer Initiative. Das Bundesgericht ist auf ihre Abstimmungsbeschwerden nicht eingetreten.

Am Donnerstag veröffentlichte das Initiativkomitee den Entscheid des Bundesgerichts. Der Nichteintretensentscheid des höchsten Gerichts stützt sich auf die Bundesverfassung. Diese gibt vor, dass Akte des Bundesrates und des Parlaments vor Bundesgericht grundsätzlich nicht angefochten werden können.
Die Initiantinnen und Initianten warfen dem Bundesrat und der Bundeskanzlei vor, ihren Initiativtext falsch zu interpretieren. Die Verfassungsbestimmung, wonach der Bund innert zehn Jahren einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstrebe, sei nicht als zwingende Zielvorgabe zu verstehen.
Ein einzelner Bundesrichter habe nun entschieden, dass «die falschen und irreführenden Informationen des Bundesrates» zur Ernährungsinitiative nicht überprüft und berichtigt werden müssten, kritisierte das Initiativkomitee. Dabei schütze die Verfassung die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.
Entsprechend müssten die Stimmenden ihre Meinung aufgrund von zutreffenden Informationen bilden können. Dazu gehöre der Schutz vor unzulässiger Einflussnahme durch die Behörden. «Der Bundesrat darf den Stimmberechtigten insbesondere keine rechtliche Tragweite der Vorlage vermitteln, die sich aus dem Initiativtext nicht ergibt.»
Das Bundesgericht hatte zwei Beschwerden zu behandeln, eine gegen die Angaben im Abstimmungsbüchlein und eine zweite zur Botschaft des Bundesrates ans Parlament sowie zu Medienmitteilungen des Bundesrates zur Initiative. Auch diese Unterlagen seien grundsätzlich nicht anfechtbar, urteilte das Bundesgericht.










