Die AfD hat in einer ersten Reaktion auf die Medienberichte zur Einstufung der Partei als Rechtsextremismus-Verdachtsfall schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz erhoben.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Meuthen und Chrupalla: Werden «alle rechtlichen Möglichkeiten» ausschöpfen.

Dass sich das Bundesamt an seine eigene Stillhaltezusage «nicht gehalten hat, ist offensichtlich und ein Skandal», erklärten die Parteivorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla am Mittwoch in Berlin. Dies drohe «die AfD gerade in einem Superwahljahr massiv zu schädigen».

Meuthen und Chrupalla kündigten an, die Partei werde «deshalb auch hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen Schaden so weit wie irgend möglich abzuwenden beziehungsweise gering zu halten». Die beiden Vorsitzenden fügten hinzu: «Uns als Partei liegt bislang keine offizielle Erklärung des Bundesamtes vor, die das bestätigt.»

Sollte der Verfassungsschutz die AfD tatsächlich zum Verdachtsfall hochgestuft haben, «wäre damit genau das eingetreten, was wir seit Mitte Februar versucht haben, durch Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht abzuwenden: eine Hochstufung, die dann umgehend an die Presse durchgestochen wird», so Meuthen und Chrupalla weiter.

Einzelne Medien hätten aus einem Gutachten zitiert, das das Bundesamt erst am Montag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht habe. Das zeige, wie schnell streng vertrauliche Informationen aus der Kölner Behörde nach aussen dringen, erklärten die beiden AfD-Chefs.

Sie verwiesen darauf, dass der Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhaltezusage abgegeben habe. Darin habe das Bundesamt nicht nur zugesagt, eine öffentliche Bekanntgabe etwa über eine offizielle Mitteilung zu unterlassen, «sondern auch jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Massnahme der Information der Öffentlichkeit insgesamt oder einzelner Presseorgane», so Meuthen und Chrupalla.

Nach Berichten mehrerer Medien vom Mittwoch erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall und ermöglichte damit eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das BfV äussert sich dazu nicht.

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