Bundesgericht

Bundesgericht urteilt: Abstimmung über E-ID bleibt gültig

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht hat die Abstimmung zur E-ID nicht gekippt. Ein Teil der Beschwerden war verspätet, der Rest wog für die Richter zu wenig schwer.

Die Public Beta der Wallet-App swiyu zeigt auf einem Smartphone die Beta-Version einer E-ID. (Archivbild)
Die Public Beta der Wallet-App swiyu zeigt auf einem Smartphone die Beta-Version einer E-ID. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht wies die Beschwerden gegen die E-ID-Abstimmung ab.
  • Auf einen Teil trat es wegen verpasster Fristen gar nicht erst ein.
  • Umstritten war, ob die Swisscom-Zuwendung rechtzeitig bekannt gewesen sei.

Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung die Beschwerden gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID abgewiesen. Auf einen Teil der Beschwerden ist es wegen wegen verpasster Eingabefrist nicht eingetreten.

Die Frage, ob alle sechs Beschwerden rechtzeitig eingereicht wurden, war einer der Punkte, zu dem die Meinungen weit auseinander gingen.

Zwei Richter waren der Ansicht, dass die Frist für das Einreichen der Stimmrechtsbeschwerde nicht mit der Publikation der Swisscom-Zuwendung auf der Plattform der eidgenössischen Finanzkommission (EFK) zu laufen begann.

Verspätete Information wiege zu wenig schwer

Diese Seite «kenne kein Mensch», so ihre Meinung. Die Mehrheit beharrte jedoch darauf, weshalb auf diese Beschwerde nicht eingetreten wurde.

Somit blieben nur noch die nicht monetären Zuwendungen der Verlage Ringier und TX Group von rund 163'000 Franken übrig, über welche zu spät informiert wurde.

Die verspätete Information hat jedoch nicht die Schwere, um eine Abstimmung aufzuheben, wie es die Beschwerdeführer verlangt hatten.

Kommentare

User #4804 (nicht angemeldet)

Das war klar. Wenn BR Wünsche äussern. An der Umsetzung (Cyber Security) wird es scheitern. Es wäre nicht das 1. Projekt des Bundes.

User #5728 (nicht angemeldet)

Dann muss ich jetzt meine Unterhosen also doch im Netz mit der E-ID kaufen?

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