Bundesgericht hebt Urteil zu Dachaufbauten in Köniz auf
Das Bundesgericht hat ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts zu Bauvorschriften für Dachaufbauten in der Gemeinde Köniz aufgehoben. Es wies den Fall zur Neubeurteilung zurück. Grund ist eine ungenügende Begründung des vorinstanzlichen Entscheids.

Im Zentrum des Falls steht eine Revision der Ortsplanung. Die Gemeinde Köniz wollte die Vorschriften für Dachaufbauten und Dacheinschnitte in Ortsbildschutzgebieten lockern. Ziel war es, mehr Nutzungsmöglichkeiten im Dachbereich zu schaffen.
Die kantonalen Behörden kamen zum Schluss, die Regelung sei fachlich und rechtlich nicht vollständig. Sie fügten deshalb einen zusätzlichen Absatz ins Baureglement der Gemeinde ein. Dagegen wehrte sich Köniz und machte geltend, die eingefügte Bestimmung verletze die Gemeindeautonomie.
Die Gemeinde unterlag der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz sowie teilweise dem Verwaltungsgericht, worauf sie vor Bundesgericht zog. Die Lausanner Richter kamen nun zum Schluss, dass das Verwaltungsgericht seine Entscheidung nicht ausreichend begründet habe.
Insbesondere sei unklar, weshalb die strengeren Vorschriften notwendig seien und wie sie konkret angewendet werden sollen. Damit sei der Anspruch der Gemeinde auf rechtliches Gehör verletzt worden.
Das höchste Gericht hiess die Beschwerde der Gemeinde Köniz gut und wies die Sache zur neuen Prüfung an die Vorinstanz zurück. Gerichtskosten wurden keine erhoben.










