National- und Ständerat sind sich beim Thema In-App-Käufe weiterhin uneins. Für den Ständerat setzt der Nationalrat mit seinem Gesetz am falschen Ort an.
Ein Kind spielt ein Spiel auf einem Mobiltelefon mit einem Bild des Fortnite-Spiels auf dem Computerbildschirm im Hintergrund. (Archivbild). Foto: Herwin Bahar/ZUMA Wire/dpa
Ein Kind spielt ein Spiel auf einem Mobiltelefon mit einem Bild des Fortnite-Spiels auf dem Computerbildschirm im Hintergrund. (Archivbild). Foto: Herwin Bahar/ZUMA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat muss sich erneut mit einer Vorlage zu Jugendschutz in Games befassen.
  • Der Ständerat ist gegen die Verankerung dessen im Gesetzesbereich Videospiele.
  • Es gehe um den Schutz von Jugendlichen vor Suchtverhalten.

Die Räte sind weiterhin uneinig über die gesetzliche Regelung von In-App-Käufen in Games. Der Ständerat will diese nach wie vor nicht im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele regeln.

Oppositionslos hielt die kleine Kammer am Dienstag an der entsprechenden Differenz zum Nationalrat fest. Dieser muss sich nun ein drittes Mal mit der Vorlage befassen.

Es gehe bei den sogenannten Mikrotransaktionen um Suchtverhalten, nicht um den Schutz vor Inhalten, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) namens der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Eine Regelung drohe zudem bald schon wieder technologisch überholt zu werden.

Ständerat gegen Experten-Pflicht

Ebenso ist der Ständerat weiterhin dagegen, dass die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einbeziehen müssen. Er will eine solche Pflicht nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte.

Grundsätzlich solle die Verantwortung bei den Branchenorganisationen liegen, so Michel. Man habe sich entschieden, keine speziellen Jugendschutzorganisationen zu schaffen. Branchenorganisationen aber wäre der ständige Einbezug von Fachleuten fremd. Denn diese hätten nebst dem Jugendschutz noch ganz andere Aufgaben.

Auch bei einer dritten noch bestehenden Differenz beharrte der Ständerat auf seiner Position: Er lehnte es mit 24 zu 20 Stimmen ab, das zuständige Bundesamt zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz zu verpflichten. Die Mehrheit der WBK-S hatte beantragt, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen, im Rat setzte sich jedoch der Minderheitsantrag durch.

Bund bereits in Aktion

Der Bund sei in diesem Bereich schon heute tätig, begründete Michel die Haltung der Kommissionsmehrheit. Eine Streichung der Bestimmung wäre das falsche Signal.

Minderheitssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) bestritt die Wichtigkeit der Prävention nicht. Der Auftrag an den Bund sei aber im Jugendschutz-Gesetz am falschen Ort, denn er betreffe etwa auch die sozialen Medien, argumentierte sie mit Erfolg. Zudem gelte es, die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen zu respektieren.

Man habe sich beim Jugendschutz für eine liberale Regelung entschieden und müsse sich im Gegenzug auch fragen, was die Digitalisierung für die Gesellschaft bedeute, widersprach Benedikt Würth (Mitte/SG) vergeblich. Insofern sei es sinnvoll, eine Grundlage für Massnahmen des Bundes zu legen. Es handle sich keineswegs nur um eine Aufgabe für die Schulen und damit die Kantone, befand auch Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU).

Im Grundsatz ist die Vorlage im Parlament unbestritten. Ihr Ziel ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.

Jugendschutz ist Sache der Kantone

Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.

Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung vor. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln.

Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen gemäss Entwurf mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird.

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