Ständerat

Ständerat will keine Entschädigung für Gewaltopfer im Ausland

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat lehnt vier Motionen bezüglich Entschädigung von Schweizer Gewaltopfern im Ausland ab. Es sei nicht Aufgabe der Schweiz «Schäden zu reparieren».

Elisabeth Baume-Schneider
Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider findet es problematisch, einen Unterschied zwischen Opfern unterschiedlicher Straftaten zu machen. Nur die einen zu entschädigen wäre falsch. - keystone

Schweizer Opfer von Gewalttaten wie etwa Anschlägen im Ausland sollen hierzulande weiterhin kein Anrecht auf eine finanzielle Genugtuung oder eine Entschädigung erhalten. Der Ständerat hat am Dienstag vier entsprechende Motionen abgelehnt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) sprach sich nach der Anhörung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren einstimmig für die Ablehnung der vier Motionen von Jacqueline de Quattro (FDP/VD), Léonore Porchet (Grüne/VD), Min Li Marti (SP/ZH) und Lilian Studer (EVP/AG) aus. Die kleine Kammer folgte ihr stillschweigend.

Ungleichbehandlung verschiedener Opferkategorien

Das Nein erfolgte namentlich aufgrund des Territorialitätsprinzips: Aus Sicht der Kommission ist es nicht Aufgabe der Schweiz, Schäden «zu reparieren», die in einem anderen Land erlitten wurden. Ausserdem würde die Einführung eines solchen Prinzips für Gewalttaten zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Opferkategorien führen.

Der Bundesrat hatte aus denselben Gründen eine Ablehnung der vier Motionen beantragt. Es sei zweifelhaft, ob ein Fonds für die Opfer bestimmter Straftaten in der Schweiz gegenüber den Opfern anderer Straftaten, die nicht davon profitieren könnten, angemessen und gerecht wäre, führte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider aus.

Darüber hinaus würden damit übertriebene Hoffnungen und Erwartungen bei den Opfern geweckt, die aus Mangel an Beweisen letztlich eventuell leer ausgehen oder nur Anspruch auf eine sehr geringe subsidiäre Unterstützung haben würden, führte Ständerat und Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE) aus.

Nationalrat nimmt Motionen an

Der Nationalrat wiederum hatte die vier Motionen als Erstrat zuvor angenommen. Sie verlangten, die nach dem Attentat im ägyptischen Luxor im Opferhilfegesetz vorgenommene Änderung hin zu keinem Recht auf eine Entschädigung vonseiten der Kantone, wieder rückgängig zu machen. Beim Attentat von Luxor wurden 1997 insgesamt 36 Schweizerinnen und Schweizer getötet und weitere verletzt.

Weiter lehnte der Ständerat auch einen von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) eingereichten Vorstoss für mehr Autonomie für die Kantone beim Opferhilfegesetz ab. Auch hier beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Auch diese hatte der Nationalrat zuvor angenommen.

Die Vorstösse sind damit erledigt.

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