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Ständerat weist neues Adoptionsrecht an den Bundesrat zurück

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Bern,

Neue Regeln zur Adoption von Stiefkindern sollen in einem breiteren Kontext betrachtet werden. Das fordert der Ständerat. Deshalb hat er die Vorlage zur erleichterten Stiefkindadoption an den Bundesrat zurückgewiesen.

Heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. (Symbolbild)
Heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Tut es ihm der Nationalrat gleich, muss der Bundesrat bei der Vorlage über die Bücher.

Ziel der Reform ist es, dass Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit einem Wunschelternteil zusammenleben, vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Der Nationalrat hatte die vom Bundesrat geplanten Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) in der Frühjahrssession in abgeänderter Version noch angenommen.

Mit dem Entscheid vom Mittwoch folgte die kleine Kammer nun aber der Mehrheit ihrer vorberatenden Rechtskommission (RK-S), welche die Rückweisung beantragt hatte. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit setzte sich im Rat durch.

Die Landesregierung soll die erleichterte Stiefkindadoption in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes integrieren und dem Parlament ein Gesamtpaket vorlegen. Zudem fordert der Ständerat ein Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der geplanten Änderungen, insbesondere zum Recht auf Kenntnis der Abstammung.

Heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. Ausserdem muss die adoptionswillige Person, also der Wunschelternteil, ein Jahr lang für das Kind gesorgt haben. Dann erst kann der Adoptionsprozess starten.

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