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Ständerat streicht Abgangsentschädigungen für Topkader beim Bund

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Bern,

Abgangsentschädigungen an Topkader der Bundesverwaltung sowie von bundesnahen Betrieben sollen nicht mehr zulässig sein. Der Ständerat hat das Bundespersonalrecht entsprechend angepasst, gegen den Willen des Bundesrates.

Der Ständerat will Abgangsentschädigungen für Top-Kaderleute der Bundesverwaltung und bundesnahen Betrieben verbieten. (Themenbild)
Der Ständerat will Abgangsentschädigungen für Top-Kaderleute der Bundesverwaltung und bundesnahen Betrieben verbieten. (Themenbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Ständerat fällte den Entscheid am Donnerstag mit 21 zu 13 Stimmen und 9 Enthaltungen. Ausgearbeitet hat die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S); angestossen hat sie der frühere parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden.

Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Sie sollen Kündigungen vereinfachen, wenn eine Trennung von Mitarbeitenden nötig wird. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden.

Mit den Änderungen werde das Bundespersonalrecht an das Obligationenrecht angeglichen, hielt die SPK-S zur Vorlage fest.

Kommentare

User #6460 (nicht angemeldet)

Sieht aus, wie wenn die Räte wieder in einem normalen Denkprozess unterwegs wären. Das hat aber seeeehr viel gebraucht.

User #3649 (nicht angemeldet)

Das war aber Zeit!!!

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